Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Gedikom Gesundheitsdienstleistung Kommunikation GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Sitz
- Bayreuth
- Geschäftsanschrift
- Brandenburger Str. 4, 95448 Bayreuth
Handelsregister · HRB 4377
Gedikom Gesundheitsdienstleistung Kommunikation GmbH · Amtsgericht Bayreuth
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Erbringung von telefonischen, organisatorischen und technischen Dienstleistungen, die vor allem mit der ärztlichen Versorgung der Patienten zu Unzeiten (sprechstundenfreien Zeiten) im Zusammenhang stehen. Dienstleistungen werden im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts oder - soweit rechtlich zulässig - weiterer Vertragspartner erbracht. Zweck der Gesellschaft ist weiter, im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts Call Center-Dienstleistungen durchzuführen, die der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Funktion als Zentrale Stelle gemäß den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien obliegen. Die Gesellschaft kann im rechtlich zulässigen Umfang die Erfüllung weitere Aufgaben übernehmen, soweit diese entweder zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören oder gemäß § 75 Abs. 6 SGB V von der zuständigen Aufsichtsbehörde gestattet wurden. Die Gesellschaft kann auch, soweit rechtlich zulässig, die Erfüllung weiterer Aufgaben von anderen Vertragspartnern übernehmen. Die Gesellschaft wird dabei im wesentlichen für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig werden. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder förderlich und nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches zulässig sind.Dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als die für die KVB zuständigen Aufsichtsbehörde sind Maßnahmen der Gesellschaft, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären, rechtzeitig anzuzeigen (§ 85 Abs. 5 SGB IV).
Vertretung
Leitung und Vertretung
Bayreuth
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBayreuth
EinzelprokuraBayreuth
EinzelprokuraWeitere Registerangaben
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