Handelsregister · HRB 100142 früher Amtsgericht Hameln

Registerinformationen

Gebrüder Karl-Heinz Frevert & Herbert Frevert Messebau und Tischlerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gebrüder Karl-Heinz Frevert & Herbert Frevert Messebau und Tischlerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Aerzen
Geschäftsanschrift
Pöhlenstraße 4, 31855 Aerzen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 100142 früher Amtsgericht Hameln
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
05.03.2014
Abrufstand
12.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung von Messeständen - Aufbau und Unterhaltung -, sowie Herstellung, Anfertigung und Vertrieb von Möbeln aller Art, einschließlich Innenausbau durch fest eingebaute Möbel und Fußbodenverlegung

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Karl-Heinz Frevert

Aerzen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Herbert Frevert

Aerzen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.07.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2006.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1979 zuletzt geändert am 10.05.1980

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.