Handelsregister · VR 1263
Chronologischer Auszug
Gebrüder-Busch-Kreis e.V. - Kulturgemeinde der Stadt Hilchenbach und der Gemeinde Erndtebrück · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gebrüder-Busch-Kreis - Kulturgemeinde der Städte Hilchenbach und Kreuztal und der Gemeinde Erndtebrück b) Hilchenbach-Dahlbruch | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter; jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorstand: Müller, Hans-Jochen, Hilchenbach Stellvertretender Vorsitzender: Billich, Jochen, Kreuztal- Buschhütten, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist am 14.11.1961 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 10.12.1964 wurde die Satzung in § 6 geändert. Die Satzung ist geändert und zwar a) durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.10.1968 in § 7 (Mitgliedsbeitrag) b) durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 28.11.1969 in § 1 (Name des Vereins). Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 17.12.1970/21.10.1971 ist die Satzung in § 8 (betr. Vorstand) geändert worden. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23.11.1976 ist die Satzung in § 1 (betr. Name und Sitz) geändert worden. Durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 05.11.1979 ist die Satzung in § 8 (Vorstand) und vom 15.12.1980 in §§ 2, 4 (Gemeinnützigkeit) und in § 11 (Anfall des Vereinsvermögens) geändert worden. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 01.12.1987 wurde die Satzung in § 8 (Schatzmeister) ergänzt. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 26.01.2000 ist die Satzung in § 2 (Aufgaben des Vereins), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Ehrenmitgliedschaft), § 7 (Mitgliedsbeitrag), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Austritt) geändert. | a) 13.08.2004 Schwunk b) Beschluß und aktuelle Fassung der Satzung Blatt 203 ff. Tag der ersten Eintragung: 27.03.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2004. |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: Möller-Stroda, Christa, geb. Möller, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2005 Rothenpieler | ||
| 3 | a) Gebrüder-Busch-Kreis e.V. - Kulturgemeinde der Stadt Hilchenbach und der Gemeinde Erndtebrück | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in; jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Vorstand: Möller-Stroda, Christa, geb. Möller, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Billich, Jochen, Kreuztal- Buschhütten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schmitz, Bernd, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30. Januar 2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Aufgaben), § 8 (Vorstand) und § 11 (Anfall des Vereinsvermögens) beschlossen. Die Satzung wurde unter sprachlicher und redaktioneller Überarbeitung neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 11. Februar 2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 6 Satz 2 (Vorstand) beschlossen. | a) 11.04.2008 Frenking b) Beschluß Bl. 250 ff. und Bl. 263 d.A. |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Schmitz, Bernd, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kemper, Olaf, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX | a) 20.07.2017 Daub | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und als "geborene Mitglieder" aus dem/den Geschäftsführer/innen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06. Juni 2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Die Aufgaben des Vereins), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Die Organe des Vereins), § 9 (Die Mitgliederversammlung), § 11 (Auflösung des Vereins) und § 12 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. | a) 04.09.2018 Frenking b) Satzung Bl. 290 ff. d.A. | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Hans-Jochen, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Müller, Andrea, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2020 Frenking |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.