Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Auf Grund des Spaltungsplanes und des zustimmenden Spaltungsbeschlusses vom 20.08.2001 / 23.12.2002 hat die Gesellschaft die im Spaltungsplan vom 20.08.2001/23.12.2002 (UR 109/01 u. 210/02 des Notars Dr. Wilhelm Uhle in Paderborn) genannten Vermögensteile (Teilbetrieb II) als Gesamtheit abgespalten und im Wege der Abspaltung zur Neugrüdung auf die neugegründete "Gebro" Haustechnik Paderborn GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn übertragen. ( AG Paderborn HRA 2649).
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2008 einen Teil ihres Vermögens (Grundvermögen Grundbuch von Büren Blatt 706) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete "Gebro" Kunststofftechnik Büren GmbH & Co. KG mit Sitz in Büren (AG Paderborn HRA 5699) übertragen.
1. Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GEBRO Haustechnik Büren GmbH & Co. KG am 31.10.2014 und endend am 31.12.2014 festgesetzt. 2. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01.01.2015 auf das satzungsgemäße Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01. Januar eines Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines Jahres festgesetzt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.08.2003.
Eintragung laufende Nr. 1 Spalte 3a) von Amts wegen gelöscht.
Besondere Vertretungsregelung von Amts wegen gem. § 384 II FamFG gelöscht
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (661 IN 242/14) vom 31.10.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.