Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern sowie für Rechtsgeschäfts zwichen diesen und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG- jetzt HSH Hartkopf Schmiedeholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19373 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2005 wirksam geworden.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2013 mit der Hartkopf Gesenkschmiede GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21796) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.