Handelsregister · VR 30128

Chronologischer Auszug

Gebirgs- und Volkstrachtenerhaltungsverein (GuVTEV) d'Stoabacher Aschau a.Inn e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gebirgs- und Volkstrachten-Erhaltungs-Verein (GuVTEV)
D`Stoabacher Aschau a. Inn e.V.

b)
Aschau am Inn
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei
Verfügungen über 200,--DM ist die Zustimmung des
Vereinsausschußes erforderlich.

b)
Vorstand:
Brunner, Engelbert, Metzgermeister, Wolfgrub
Vorstand:
Kirsch, Walter, Hausmeister, Aschau am Inn
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.1971 zuletzt geändert am 02.10.1998
a)
27.01.2006
Gstaiger

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.03.1972.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei
Verfügungen über 500,00 EUR ist die Zustimmung des
Vereinsausschußes erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Brunner, Engelbert, Metzgermeister, Wolfgrub

Gewählt:
1. Vorstand:
Mayerhofer, Christian Andreas, Aschau a. Inn,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2005 hat die Änderung der §§ 6 ( Organe des
Vereins ), 8 ( Ehrungen ) der Satzung beschlossen.
a)
19.01.2007
Zankl

b)
SBBl. 3, HBBl. 60
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2006 hat die Änderung des § 6 (Organe des Vereins)
der Satzung beschlossen.
a)
27.02.2007
Ratay

b)
SBBl. 4, HBBl. 61
4a)
Name geändert, nun:
Gebirgs- und Volkstrachtenerhaltungsverein (GuVTEV)
d'Stoabacher Aschau a.Inn e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu
Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00
€ bedarf es der Zustimmung des Vereinsausschusses,
bei Rechtsgeschäften von mehr als 25.000,00 € der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bei Erwerb,
Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder
grundstücksgleichen Rechten ist in jedem Fall die
Zustimmung des Vereinsausschusses notwendig, bei
Überschreiten der Grenze von 25.000,00 € die
Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Personendaten von Amts wegen ergänzt:
2. Vorstand:
Kirsch, Walter Ferdinand, Aschau a.Inn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2019 mit Nachtrag vom 14.08.2019 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.12.2019
Leitner

b)
SBBl. 5, HBBl. 70

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.