a) Planung und Durchführung von Grundstückserschließungmaßnahmen, b) Planung, Bauaufsicht und Betreuung auf den Gebieten Hochbau, Tiefbau, Verkehrsbau und Städtebau, Erwerb, Vermarktung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien, alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind;
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Oliver Schmitz
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung 05.04.1991
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2001.
Beschluss Blatt 106 ff. Sonderband
Beschlüsse und Vertrag Bl. 106 ff. Sdb.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.1991/25.03.1991
Die Gesellschafterversammlung hat am 29.08.2005 beschlossen, das Stammkapital auf EUR 51.129,19 umzustellen, es sodann um EUR 870,81 sowie anschließend zum Zwecke der Verschmelzung um weitere EUR 200,00 auf EUR 52.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend zu ändern.
Formwechsel
Die VS.PLAN GmbH Planung + Projektsteuerung im Bauwesen mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB 34796) ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.