die allgemeine Personalberatung, insbesondere die sozialverträgliche Begleitung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen gemäß §§ 110, 111, 111a SGB III
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rainer Sommer
Dinslaken
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Marco Konstantinovic
Oberhausen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn, HRB 13860) nach Oberhausen und die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 3 (Stammkapital) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-20
SB Bl. 21-23
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