(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten,gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Lendeckel
Bochum
Vorstand
Dirk Bachmann
Ennepetal
Prokurist(in)
Franziska Erberlein
Bottrop
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.12.1950 zuletzt geändert am 01.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2012 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft),§ 42 jetzt § 43 (Bekanntmachungen); § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands-und Aufsichtsatmitgliedern) ist neu eingefügt
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2012 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere wurde geändert: § 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 42 jetzt § 43 (Bekanntmachungen); § 30 ( Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern) ist neu eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 Zweck, 4 Erwerb der Mitgliedschaft , 6 Beendigung der Mitgliedschaft, 7 Kündigung der Mitgliedschaft, 8 Übertragung des Geschäftsguthabens, 11 Ausschluss eines Mitgliedes, 18 Kündigung weiterer Anteile, 22 Leitung und Vertretung deer Genossenschaft, 23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes, 25 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates, 28 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat, 32 Mitgliederversammlung, 35 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, 36 Mehrheitserfordernisse, 38 Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses, 39 Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und 44 Prüfung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.03.1899 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Schwelm GnR 103) getreten. Freigegeben am 21.01.2004.
Urk. z. Eintr. Bl. 138 / 156 SB.
Protokoll Blatt 499 ff. d.A. Satzung Blatt 474 ff. d. A.
Berichtigung vom Amts wegen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.