Handelsregister · HRA 18172
Chronologischer Auszug
Gebäudereinigung Ernst Schneider e.K. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gebäudereinigung Ernst Schneider b) Remscheid | b) Inhaber: Schneider, Hilde, geb. Gellert, Remscheid, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Schneider, Rüdiger, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann | a) 14.10.2003 Strutz b) Tag der ersten Eintragung in Remscheid: 15.04.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 2253 Amtsgericht Remscheid getreten. Freigegeben am 13.10.2003. |
| 2 | a) Nach Hinzufügung des Rechtsformzusatzes: Gebäudereinigung Ernst Schneider e.K. b) Geschäftsanschrift: Burger Straße 214, 42859 Remscheid | b) Nicht mehr Inhaber: Schneider, Hilde, geb. Gellert, Remscheid, *XX.XX.XXXX Nunmehr Inhaber: Schneider, Rüdiger, Remscheid, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Schneider, Rüdiger, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) 28.10.2009 Milles | |
| 3 | b) Nunmehr Inhaber: Altena, Janine, Radevormwald, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Inhaber: Schneider, Rüdiger, Remscheid, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 29.12.2010 Milles |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.