Handelsregister · HRB 14460

Chronologischer Auszug

Gebäudepflege & Hausmeisterservice Bellenberg GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gebäudepflege & Hausmeisterservice
Bellenberg GmbH

b)
Bellenberg
Geschäftsanschrift:
Rechbergstraße 9, 89287 Bellenberg

c)
Betrieb eines Hausmeisterservice und
Durchführung von
Gebäudereinigungsarbeiten. Die
Gesellschaft kann sich auf verwandten
Gebieten (z. B. Durchführung von
Reparaturen an Gebäuden) betätigen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Tahedl, Doris, Dietenheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2010.
a)
04.01.2011
Mock
2c)
Betrieb eines Hausmeisterservice und
Durchführung von
Gebäudereinigungsarbeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
03.02.2011
Mock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.