Handelsregister · HRA 3948 KI
Chronologischer Auszug
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts b) Kiel Zweigniederlassung/en errichtet: unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Kiel, Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 3949 KI) Zweigniederlassung/en errichtet: unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Lübeck, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 3791 HL) Zweigniederlassung/en errichtet: unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Flensburg, Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 4152 FL) Zweigniederlassung/en errichtet: unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Itzehoe, Itzehoe (Amtsgericht Itzehoe, HRA 1463) c) (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Energie obliegenden Aufgaben gehen am 01. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 6 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie übernimmt die Bauplanungs-, Bauüberwachungs-, Bauherren-, Bauunterhaltungs- und damit verbundene Vergabeaufgaben für die Investitionsbank, soweit diese Leistungen Liegenschaften betreffen, die gemäß § 17 Abs. 2 Investitionsbankgesetz (IBG) vom 11. Dezember 1990 (GVOBI. Schl.-H. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1998 (GVOBI. Schl.- H. S. 482) vom Land auf die Investitionsbank übertragen oder die von dieser errichtet oder erworben werden beziehungsweise errichtet oder erworben worden sind, um sie dem Land zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten werden vertraglich geregelt. Zudem kann die Anstalt Bauplanungs-, Bauüberwachungs-, Bauherren-, Bauunterhaltungs- und damit verbundene Vergabeaufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. (2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom Ministerium für Finanzen und Energie nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für 1. das Klinikum an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2. das Klinikum an der Medizinischen Universität zu Lübeck, 3. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben. Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Einrichtungen am 30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem jeweiligen Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung dieser Aufgaben geschlossen. Die Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen. (3) Die Anstalt erbringt, sofern im besonderen Einzelfall vom Ministerium für Finanzen und Energie nichts Abweichendes bestimmt wird, folgende Bewirtschaftungsleistungen für das Land mit Ausnahme der Hochschulen und der Justizvollzugsanstalten für die von diesem genutzten Gebäude: 1. Hausmeister-, Hausarbeiterund Haushandwerkertätigkeiten, 2. Reinigungsdienste, 3. Sicherheitsdienste, sofern diese nicht durch Vollzugsbeamte ausgeübt werden, 4. die Pflege der Außenanlagen, 5. Energiemanagement, 6. Ver- und Entsorgung, 7. Betriebsführung von technischen Anlagen, Wartung, Inspektion und Kleinreparaturen. Die Anstalt wird die Aufgaben nach Satz 1 für das Ministerium für Finanzen und Energie und die ihm nachgeordneten Behörden ab dem 01. Oktober 1999, für den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab dem 01. Januar 2000, für die Staatskanzlei sowie alle übrigen Ministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden spätestens bis zum 31. Dezember 2000 wahrnehmen. Das Ministerium für Finanzen und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt des Übergangs der Aufgaben nach Satz 1 für die jeweiligen Ressortbereiche zu bestimmen. Einzelheiten regeln das Land und die Anstalt durch einen öffentlich-rechtlichen Rahmenbewirtschaftungsvertrag. Die Ministerien können der Anstalt auch die Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben, insbesondere folgende Dienstleistungen übertragen: 1. Boten- und Pförtnerdienste, 2. Druckereidienste, 3. Registraturtätigkeiten, 4. Postverwaltungs- und Postabsendungsdienste, 5. Telefonvermittlungsdienste. Nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen kann die Anstalt die in Satz 1 und Satz 5 beschriebenen Tätigkeiten auch gegenüber sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. (4) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr: 1. Sie koordiniert und deckt den Bedarf des Landes und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch den Bedarf sonstiger Träger der öffentlichen Verwaltung an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden durch Anpachtung und Anmietung und anschließender mietweiser Überlassung zu marktüblichen Bedingungen. Diese Aufgabe kann sie auch durch Kauf oder den Neubau von Gebäuden für fremde Rechnung erfüllen. Soweit das Land Flächen nicht mehr benötigt, kann die Anstalt diese auch an Dritte vermieten oder verpachten. 2. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen vor. Dabei ist sicherzustellen, daß die Vergabe von Aufträgen grundsätzlich an die Vertragsbedingung zur Durchführung frauenfördernder Maßgaben gekoppelt wird. Diese Aufgabe kann sie nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung ausüben. 3. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind. 4. Sie plant und führt für das Land und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch. | a) Die Geschäftsführung besteht aus einem Mitglied oder zwei Mitgliedern. Ist nur ein Mitglied bestellt, vertritt es die Anstalt allein; sind zwei Mitglieder bestellt, so vertreten sie die Anstalt gemeinsam. b) Geschäftsführer: 1. Dr. Speck, Hans, *XX.XX.XXXX, Rendsburg Geschäftsführer: 2. Basten, Holger, *XX.XX.XXXX, Kiel | 1. Bilzhause, Hans-Adolf, *XX.XX.XXXX, Kiel Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 2. Höppener, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Hamburg beschränkt auf die Zweigniederlassung in Itzehoe (Amtsgericht Itzehoe, HRA 1463) Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 3. Halbensleben, Jens-Peter, *XX.XX.XXXX, Kiel beschränkt auf die Hauptniederlassung Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 4. Ohse, Lars, *XX.XX.XXXX, Köhn beschränkt auf die Hauptniederlassung Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 5. Hansen, Walter, *XX.XX.XXXX, Schwerin beschränkt auf die Hauptniederlassung Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 6. Pfeffer, Stephan, *XX.XX.XXXX, Flensburg beschränkt auf die Zweigniederlassung in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 4152 FL) Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 7. Steinwachs, Hellmuth, *XX.XX.XXXX, Raisdorf beschränkt auf die Zweigniederlassung in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 3949 KI) Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 8. Grunau, Dirk-Rainer, *XX.XX.XXXX, Lübeck beschränkt auf die Zweigniederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 3791 HL) Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) Anstalt des öffentlichen Rechts | a) 16.06.2005 Kreuzig b) Tag der ersten Eintragung 04.11.1999 Dieses Blatt ist unter Berichtigung der Wohnorte der Mitglieder der Geschäftsführung, Ergänzung der allgemeinen Vertretungsregelung und Berichtigung der Firmen der Zweigniederlassungen zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | 9. Lauf, Burckhard, *XX.XX.XXXX, Neuwittenbek Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen beschränkt auf die Hauptniederlassung | a) 14.09.2005 Wentzel | |||
| 3 | Nicht mehr Prokurist: 7. Steinwachs, Hellmuth 10. Schubotz, Tobias, *XX.XX.XXXX, Kiel Mit Beschränkung auf die Zweigniederlassung Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 3949 KI), Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 04.01.2006 Wentzel | |||
| 4 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gem. Art. 61 Abs. 6 EGH- GB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gem. § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: Änderung zu Nr. 1: nunmehr: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung Kiel 24103 Kiel Änderung zu Nr. 2: nunmehr: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung Lübeck 23566 Lübeck Änderung zu Nr. 3: nunmehr: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung Flensburg 24943 Flensburg Änderung zu Nr. 4: nunmehr: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung Itzehoe 25524 Itzehoe | a) 08.03.2007 Wentzel | |||
| 5 | b) Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 24103 Kiel ist aufgehoben. Die Zweigniederlassung Nr. 2 in 23566 Lübeck ist aufgehoben. Die Zweigniederlassung Nr. 4 in 25524 Itzehoe ist aufgehoben. Zweigniederlassung errichtet: 5. Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Zweigniederlassung Süd 23566 Lübeck c) (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Energie obliegenden Aufgaben gehen am 01. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 6 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie nimmt sämtliche Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein (LVSH), insbesondere die Aufgaben gemäß § 6 des Gesetzes zur Errichtung der Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (LVSHG) vom 07.05.2003 (Artikel 5, GVOBl. Sch.-H. S. 206), als fremde Aufgabe nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung wahr. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. (2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom Ministerium für Finanzen und Energie nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für 1. das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, 2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben. Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am 30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung dieser Aufgaben geschlossen. Die Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen. (3) Die Anstalt erbringt, sofern im besonderen Einzelfall vom Ministerium für Finanzen und Energie nichts Abweichendes bestimmt wird, folgende Bewirtschaftungsleistungen für das Land mit Ausnahme der Hochschulen und der Justizvollzugsanstalten für die von diesem genutzten Gebäude: 1. Hausmeister-, Hausarbeiterund Haushandwerkertätigkeiten, 2. Reinigungsdienste, 3. Sicherheitsdienste, sofern diese nicht durch Vollzugsbeamte ausgeübt werden, 4. die Pflege der Außenanlagen, 5. Energiemanagement, 6. Ver- und Entsorgung, 7. Betriebsführung von technischen Anlagen, Wartung, Inspektion und Kleinreparaturen. Einzelheiten regeln das Land und die Anstalt durch einen öffentlich- rechtlichen Rahmenbewirtschaftungsvertrag. Die Ministerien können der Anstalt auch die Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben, insbesondere folgende Dienstleistungen übertragen: 1. Boten- und Pförtnerdienste, 2. Druckereidienste, 3. Registraturtätigkeiten, 4. Postverwaltungs- und Postabsendungsdienste, 5. Telefonvermittlungsdienste. (4) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr: 1. Sie koordiniert und deckt den Bedarf des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden soweit dieses nicht im Bestand der LVSH möglich ist, nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung. 2. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen vor. Dabei ist sicherzustellen, daß die Vergabe von Aufträgen grundsätzlich an die Vertragsbedingung zur Durchführung frauenfördernder Maßgaben gekoppelt wird. 3. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind. 4. Sie plant und führt für das Land die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch. (5) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Ministerium für Finanzen und Energie dem Finanzausschuß des Landtages über die Wirtschaftlichkeit. (6) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als fremde Aufgabe wahr. Sie werden zentral von der Anstalt als eigene Aufgabe des jeweilig betroffenen Trägers der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen. (7) Die Anstalt darf die Aufgaben gemäß Absatz 1, 3 und 4 auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen. | Nicht mehr Prokurist: 10. Schubotz, Tobias Nicht mehr Prokurist: 2. Höppener, Wolfgang Nicht mehr Prokurist: 8. Grunau, Dirk-Rainer 11. Höppener, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Hamburg Mit Beschränkung auf die Zweigniederlassung Nr. 5 in 23566 Lübeck, Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen | a) 11.05.2007 Wentzel | ||
| 6 | 12. Braumann, Hans, *XX.XX.XXXX, Busdorf Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit Beschränkung auf die Hauptniederlassung | a) 24.05.2007 Wentzel | |||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Speck, Hans Geschäftsführer: 3. Harms, Henrik, *XX.XX.XXXX, Kiel | a) 11.07.2007 Wentzel | |||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Basten, Holger | Änderung zu Nr. 1: Art der Prokura geändert Bilzhause, Hans-Adolf Einzelprokura Änderung zu Nr. 9: Art und Inhalt der Prokura geändert Lauf, Burckhard Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 5: Hansen, Walter Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse beschränkt auf die Hauptniederlassung sind aufgehoben. und Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 12: Art und Inhalt der Prokura geändert Braumann, Hans Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 3: Halbensleben, Jens-Peter Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse beschränkt auf die Hauptniederlassung sind aufgehoben. und Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 4: Ohse, Lars Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse beschränkt auf die Hauptniederlassung sind aufgehoben. und Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen | a) 14.09.2007 Wentzel | ||
| 9 | b) Die Zweigniederlassung Nr. 3 in 24943 Flensburg ist aufgehoben. Die Zweigniederlassung Nr. 5 in 23566 Lübeck ist aufgehoben. | Nicht mehr Prokurist: 6. Pfeffer, Stephan Nicht mehr Prokurist: 11. Höppener, Wolfgang | a) 04.02.2008 Fritsche | ||
| 10 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 6, 24103 Kiel | a) 27.11.2009 Grabienski | |||
| 11 | Änderung zu Nr. 12: Geburtsdatum berichtigt. Braumann, Hans, *XX.XX.XXXX, Busdorf Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen | a) 02.12.2009 Fritsche | |||
| 12 | b) Geschäftsführer: 4. Bilzhause, Hans-Adolf, *XX.XX.XXXX, Kiel | Nicht mehr Prokurist: 1. Bilzhause, Hans-Adolf Änderung zu Nr. 3: Art der Prokura geändert Halbensleben, Jens-Peter Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 4: Art der Prokura geändert Ohse, Lars Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 5: Art der Prokura geändert Hansen, Walter Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 9: Art der Prokura geändert Lauf, Burckhard Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 12: Art der Prokura geändert Braumann, Hans Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) 22.09.2011 Fritsche | ||
| 13 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Harms, Henrik | 13. Dr. Weidemann, Morten, *XX.XX.XXXX, Rickert Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen | a) 04.07.2012 Beyer | ||
| 14 | Nicht mehr Prokurist: 12. Braumann, Hans 14. Schwabe, Heinz, *XX.XX.XXXX, Kiel Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen | a) 21.10.2013 Fritsche | |||
| 15 | b) Geschäftsführer: 5. Eisoldt, Frank, *XX.XX.XXXX, Kiel Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Bilzhause, Hans-Adolf | a) 06.07.2016 Grell | |||
| 16 | c) (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 5 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen, die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Die Aufgaben werden nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. 5. Sie nimmt die Aufgaben der unteren Marktüberwachungsbehörde nach § 2 des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes (MÜVDG) vom 17. Januar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 3) gegen Kostenerstattung wahr. (2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom Finanzministerium nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für 1. das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, 2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben. Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am 30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung dieser Aufgaben geschlossen. Die Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen. (3) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr: 1. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen vor. 2. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind. 3. Sie plant und führt für das Land die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch. (4) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des Landtages über die Wirtschaftlichkeit. (5) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als fremde Aufgabe wahr. (6) Die Anstalt darf die Aufgaben gemäß Absatz 1 und 3 auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen. | a) Satzung vom 16.06.1999 zuletzt neu gefasst am 03.06.2003 Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 28.06.2011 ist die Satzung mit Wirkung ab 01.01.2011 insgesamt neu gefasst; durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 18.06.2013 ist die Satzung in § 8 (Verwaltungsrat) und § 9 (Aufgaben des Verwaltungsrates) und durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 14.12.2015 ist die Satzung in § 7 (Organe der Anstalt) und § 11 (Geschäftsführung) geändert. | a) 15.02.2017 Fritsche | ||
| 17 | 15. Pfründer, Gabriele, *XX.XX.XXXX, Kiel Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen | a) 22.09.2017 Fritsche | |||
| 18 | a) Durch Umlaufbeschluss des Verwaltungsrates vom 08.01.2018 bis 29.01.2018 ist die Satzung in § 8 (Verwaltungsrat) und § 10 (Sitzungen des Verwaltungsrates) geändert. | a) 09.05.2018 Fritsche | |||
| 19 | 16. Nickol, Karen, *XX.XX.XXXX, Kronshagen Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen Nicht mehr Prokurist: 5. Hansen, Walter | a) 09.01.2020 Beyer | |||
| 20 | b) Geschäftsanschrift: Küterstraße 30, 24103 Kiel | a) 20.07.2021 Grell | |||
| 21 | c) (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 5 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen, die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Außerdem obliegt ihr die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden, soweit dieses nicht im Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein möglich ist. Die Aufgaben werden nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. (2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom Finanzministerium nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für 1. das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, 2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben. Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am 30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung dieser Aufgaben geschlossen. Die Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen. (3) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr: 1. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen vor. 2. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind. 3. Sie plant und führt für das Land die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch. (4) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des Landtages über die Wirtschaftlichkeit. (5) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als fremde Aufgabe wahr. (6) Die Anstalt darf die Aufgaben gemäß Absatz 1 und 3 auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen. | 17. Feldmann, Bernd, *XX.XX.XXXX, Kiel Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Nicht mehr Prokurist: 3. Halbensleben, Jens-Peter | a) Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein vom 07.06.2021 ist die Satzung vom 28.06.2011 in der Fassung der 2. Änderung vom 12.01.2016 mit Genehmigung des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.06.2021 mit Wirkung zum 01.07.2021 ersetzt bzw. neu gefasst worden. | a) 01.12.2021 Beyer | |
| 22 | 18. Rommel, Volker, *XX.XX.XXXX, Trittau Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) 23.03.2022 Beyer | |||
| 23 | c) (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 5 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen, die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Außerdem obliegt ihr die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden, soweit dieses nicht im Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein möglich ist. Die Aufgaben werden nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. (2) Die Anstalt nimmt für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen nach Maßnhame gesonderter Vereinbarungen als Landesaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. (3) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des Landtages über die Wirtschaftlichkeit. (4) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als fremde Aufgabe wahr. (5) Die Anstalt darf die Aufgaben gemäß Absatz 1 und 2 auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen. | a) 24.01.2023 Beyer | |||
| 24 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 5 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen, die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Außerdem obliegt ihr die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden, soweit dieses nicht im Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein möglich ist. Die Aufgaben werden nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. (2) Die Anstalt nimmt für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen als Landesaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. (3) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des Landtages über die Wirtschaftlichkeit. (4) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als fremde Aufgabe wahr. (5) Die Anstalt darf die Aufgaben gemäß Absatz 1 und 2 auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen. | a) 31.05.2023 Beyer |
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