Handelsregister · HRA 3948 KI

Chronologischer Auszug

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts

b)
Kiel

Zweigniederlassung/en errichtet:
unter gleicher Firma mit Zusatz:
Zweigniederlassung Kiel, Kiel
(Amtsgericht Kiel, HRA 3949 KI)

Zweigniederlassung/en errichtet:
unter gleicher Firma mit Zusatz:
Zweigniederlassung Lübeck, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA
3791 HL)

Zweigniederlassung/en errichtet:
unter gleicher Firma mit Zusatz:
Zweigniederlassung Flensburg,
Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 4152 FL)

Zweigniederlassung/en errichtet:
unter gleicher Firma mit Zusatz:
Zweigniederlassung Itzehoe, Itzehoe (Amtsgericht Itzehoe, HRA
1463)

c)
(1) Die zum Stichtag am 30. Juni
1999 den Landesbauämtern, der
Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel
sowie der Bauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Energie obliegenden Aufgaben gehen
am 01. Juli 1999 auf die Anstalt
über, soweit sie diese Aufgaben
nicht gemäß Absatz 6 als fremde
Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt
hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die
des Bundes.
2. Sie übernimmt die Bauplanungs-, Bauüberwachungs-, Bauherren-, Bauunterhaltungs- und
damit verbundene Vergabeaufgaben für die Investitionsbank,
soweit diese Leistungen Liegenschaften betreffen, die gemäß §
17 Abs. 2 Investitionsbankgesetz
(IBG) vom 11. Dezember 1990
(GVOBI. Schl.-H. S. 609), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21.
Dezember 1998 (GVOBI. Schl.-
H. S. 482) vom Land auf die Investitionsbank übertragen oder die
von dieser errichtet oder erworben
werden beziehungsweise errichtet
oder erworben worden sind, um
sie dem Land zur Verfügung zu
stellen. Nähere Einzelheiten werden vertraglich geregelt. Zudem
kann die Anstalt Bauplanungs-,
Bauüberwachungs-, Bauherren-,
Bauunterhaltungs- und damit verbundene Vergabeaufgaben auch
für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
3. Sie nimmt die Interessen des
Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne
des § 4 des Baugesetzbuches bei
Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr.
4. Sie übernimmt die baufachliche
Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere
regelt die Satzung.

(2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom
Ministerium für Finanzen und Energie nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für
1. das Klinikum an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
2. das Klinikum an der Medizinischen Universität zu Lübeck,
3. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die
Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben.
Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für die in Satz 1 Nr.
1 und 2 genannten Einrichtungen am 30. Juni 2004, es sei denn,
zwischen der Anstalt und dem jeweiligen Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die
Fortführung dieser Aufgaben geschlossen. Die Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht
betroffen.

(3) Die Anstalt erbringt, sofern im
besonderen Einzelfall vom Ministerium für Finanzen und Energie
nichts Abweichendes bestimmt
wird, folgende Bewirtschaftungsleistungen für das Land mit Ausnahme der Hochschulen und der
Justizvollzugsanstalten für die von
diesem genutzten Gebäude:
1. Hausmeister-, Hausarbeiterund Haushandwerkertätigkeiten,
2. Reinigungsdienste,
3. Sicherheitsdienste, sofern diese
nicht durch Vollzugsbeamte ausgeübt werden,
4. die Pflege der Außenanlagen,
5. Energiemanagement,
6. Ver- und Entsorgung,
7. Betriebsführung von technischen Anlagen, Wartung, Inspektion und Kleinreparaturen.
Die Anstalt wird die Aufgaben
nach Satz 1 für das Ministerium
für Finanzen und Energie und die
ihm nachgeordneten Behörden ab
dem 01. Oktober 1999, für den
Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab dem 01.
Januar 2000, für die Staatskanzlei sowie alle übrigen Ministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden spätestens bis zum
31. Dezember 2000 wahrnehmen.
Das Ministerium für Finanzen und
Energie wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung den Zeitpunkt
des Übergangs der Aufgaben nach
Satz 1 für die jeweiligen Ressortbereiche zu bestimmen. Einzelheiten regeln das Land und die Anstalt durch einen öffentlich-rechtlichen Rahmenbewirtschaftungsvertrag. Die Ministerien können
der Anstalt auch die Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben, insbesondere folgende
Dienstleistungen übertragen:
1. Boten- und Pförtnerdienste,
2. Druckereidienste,
3. Registraturtätigkeiten,
4. Postverwaltungs- und Postabsendungsdienste,
5. Telefonvermittlungsdienste.
Nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen kann die Anstalt die
in Satz 1 und Satz 5 beschriebenen Tätigkeiten auch gegenüber
sonstigen Trägern der öffentlichen
Verwaltung wahrnehmen.

(4) Unbeschadet der Absätze 1 bis
3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr:
1. Sie koordiniert und deckt den
Bedarf des Landes und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen
auch den Bedarf sonstiger Träger
der öffentlichen Verwaltung an
Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden durch Anpachtung und Anmietung und anschließender mietweiser Überlassung zu marktüblichen Bedingungen. Diese Aufgabe kann sie auch durch Kauf oder
den Neubau von Gebäuden für
fremde Rechnung erfüllen. Soweit
das Land Flächen nicht mehr benötigt, kann die Anstalt diese auch
an Dritte vermieten oder verpachten.
2. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für
sämtliche Landesbehörden die
für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen
vor. Dabei ist sicherzustellen,
daß die Vergabe von Aufträgen
grundsätzlich an die Vertragsbedingung zur Durchführung frauenfördernder Maßgaben gekoppelt wird. Diese Aufgabe kann sie
nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch für sonstige
Träger der öffentlichen Verwaltung ausüben.
3. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen
Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu
von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind.
4. Sie plant und führt für das Land
und nach Maßgabe gesonderter
Vereinbarungen auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch.
a)
Die Geschäftsführung besteht aus einem Mitglied oder zwei Mitgliedern.
Ist nur ein Mitglied bestellt, vertritt es
die Anstalt allein; sind zwei Mitglieder bestellt, so vertreten sie die Anstalt gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:

1.
Dr. Speck, Hans, *XX.XX.XXXX,
Rendsburg

Geschäftsführer:

2.
Basten, Holger, *XX.XX.XXXX, Kiel
1.
Bilzhause, Hans-Adolf,
*XX.XX.XXXX, Kiel

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

2.
Höppener, Wolfgang, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

beschränkt auf die Zweigniederlassung in Itzehoe (Amtsgericht Itzehoe, HRA 1463)

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

3.
Halbensleben, Jens-Peter,
*XX.XX.XXXX, Kiel

beschränkt auf die Hauptniederlassung
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

4.
Ohse, Lars, *XX.XX.XXXX, Köhn

beschränkt auf die Hauptniederlassung

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

5.
Hansen, Walter, *XX.XX.XXXX,
Schwerin

beschränkt auf die Hauptniederlassung

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

6.
Pfeffer, Stephan, *XX.XX.XXXX,
Flensburg

beschränkt auf die Zweigniederlassung in Flensburg (Amtsgericht
Flensburg, HRA 4152 FL)

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

7.
Steinwachs, Hellmuth, *XX.XX.XXXX,
Raisdorf

beschränkt auf die Zweigniederlassung in Kiel (Amtsgericht Kiel,
HRA 3949 KI)

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

8.
Grunau, Dirk-Rainer, *XX.XX.XXXX,
Lübeck
beschränkt auf die Zweigniederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 3791 HL)

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
a)
16.06.2005
Kreuzig
b)
Tag der ersten Eintragung
04.11.1999

Dieses Blatt ist
unter Berichtigung der Wohnorte der Mitglieder der Geschäftsführung,
Ergänzung der
allgemeinen Vertretungsregelung
und Berichtigung
der Firmen der
Zweigniederlassungen zur Fortführung auf EDV
umgeschrieben
worden und dabei an die Stelle des bisherigen
Registerblattes
getreten.
29.
Lauf, Burckhard, *XX.XX.XXXX, Neuwittenbek

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen beschränkt auf die
Hauptniederlassung
a)
14.09.2005
Wentzel
3Nicht mehr Prokurist:
7. Steinwachs, Hellmuth

10.
Schubotz, Tobias, *XX.XX.XXXX, Kiel

Mit Beschränkung auf die Zweigniederlassung Kiel (Amtsgericht
Kiel, HRA 3949 KI), Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
04.01.2006
Wentzel
4b)
Verweis auf die Eintragung beim
Gericht am Ort der Zweigniederlassung gem. Art. 61 Abs. 6 EGH-
GB von Amts wegen gelöscht und
Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gem. § 40 Nr. 2
HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:

Änderung zu Nr. 1:
nunmehr:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung
Kiel
24103 Kiel
Änderung zu Nr. 2:
nunmehr:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung
Lübeck
23566 Lübeck

Änderung zu Nr. 3:
nunmehr:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung
Flensburg
24943 Flensburg

Änderung zu Nr. 4:
nunmehr:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Zweigniederlassung
Itzehoe
25524 Itzehoe
a)
08.03.2007
Wentzel
5b)
Die Zweigniederlassung Nr. 1 in
24103 Kiel ist aufgehoben.

Die Zweigniederlassung Nr. 2 in
23566 Lübeck ist aufgehoben.
Die Zweigniederlassung Nr. 4 in
25524 Itzehoe ist aufgehoben.

Zweigniederlassung errichtet:
5.
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Zweigniederlassung Süd
23566 Lübeck

c)
(1) Die zum Stichtag am 30. Juni
1999 den Landesbauämtern, der
Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel
sowie der Bauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Energie obliegenden Aufgaben gehen
am 01. Juli 1999 auf die Anstalt
über, soweit sie diese Aufgaben
nicht gemäß Absatz 6 als fremde
Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt
hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die
des Bundes.
2. Sie nimmt sämtliche Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein (LVSH),
insbesondere die Aufgaben gemäß § 6 des Gesetzes zur Errichtung der Liegenschaftsverwaltung
Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
(LVSHG) vom 07.05.2003 (Artikel 5, GVOBl. Sch.-H. S. 206),
als fremde Aufgabe nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung
wahr.
3. Sie nimmt die Interessen des
Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne
des § 4 des Baugesetzbuches bei
Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr.
4. Sie übernimmt die baufachliche
Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere
regelt die Satzung.

(2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom
Ministerium für Finanzen und Energie nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für
1. das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein,
2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf,
die der Anstalt die durch die Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben.
Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am
30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung
dieser Aufgaben geschlossen. Die
Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen.

(3) Die Anstalt erbringt, sofern im
besonderen Einzelfall vom Ministerium für Finanzen und Energie
nichts Abweichendes bestimmt
wird, folgende Bewirtschaftungsleistungen für das Land mit Ausnahme der Hochschulen und der
Justizvollzugsanstalten für die von
diesem genutzten Gebäude:
1. Hausmeister-, Hausarbeiterund Haushandwerkertätigkeiten,
2. Reinigungsdienste,
3. Sicherheitsdienste, sofern diese
nicht durch Vollzugsbeamte ausgeübt werden,
4. die Pflege der Außenanlagen,
5. Energiemanagement,
6. Ver- und Entsorgung,
7. Betriebsführung von technischen Anlagen, Wartung, Inspektion und Kleinreparaturen.
Einzelheiten regeln das Land und
die Anstalt durch einen öffentlich- rechtlichen Rahmenbewirtschaftungsvertrag. Die Ministerien können der Anstalt auch die
Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben, insbesondere
folgende Dienstleistungen übertragen:
1. Boten- und Pförtnerdienste,
2. Druckereidienste,
3. Registraturtätigkeiten,
4. Postverwaltungs- und Postabsendungsdienste,
5. Telefonvermittlungsdienste.

(4) Unbeschadet der Absätze 1 bis
3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr:
1. Sie koordiniert und deckt den
Bedarf des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen
Grundstücken und Gebäuden soweit dieses nicht im Bestand der
LVSH möglich ist, nach Maßgabe
gesonderter Vereinbarung.
2. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für
sämtliche Landesbehörden die
für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen
vor. Dabei ist sicherzustellen, daß
die Vergabe von Aufträgen grundsätzlich an die Vertragsbedingung
zur Durchführung frauenfördernder Maßgaben gekoppelt wird.
3. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen
Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu
von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind.
4. Sie plant und führt für das Land
die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch.

(5) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Ministerium
für Finanzen und Energie dem Finanzausschuß des Landtages über
die Wirtschaftlichkeit.

(6) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als
fremde Aufgabe wahr. Sie werden
zentral von der Anstalt als eigene
Aufgabe des jeweilig betroffenen
Trägers der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen.

(7) Die Anstalt darf die Aufgaben
gemäß Absatz 1, 3 und 4 auch für
sonstige Träger der öffentlichen
Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der
öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen.
Nicht mehr Prokurist:

10. Schubotz, Tobias

Nicht mehr Prokurist:
2. Höppener, Wolfgang

Nicht mehr Prokurist:

8. Grunau, Dirk-Rainer

11.
Höppener, Wolfgang, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

Mit Beschränkung auf die Zweigniederlassung Nr. 5 in 23566 Lübeck, Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder Prokuristen
a)
11.05.2007
Wentzel
612.
Braumann, Hans, *XX.XX.XXXX, Busdorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem
weiteren Prokuristen
mit Beschränkung auf die Hauptniederlassung
a)
24.05.2007
Wentzel
7b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Dr. Speck, Hans

Geschäftsführer:
3.
Harms, Henrik, *XX.XX.XXXX, Kiel
a)
11.07.2007
Wentzel
8b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Basten, Holger
Änderung zu Nr. 1:

Art der Prokura geändert

Bilzhause, Hans-Adolf

Einzelprokura

Änderung zu Nr. 9:

Art und Inhalt der Prokura geändert

Lauf, Burckhard

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

Änderung zu Nr. 5:
Hansen, Walter

Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse beschränkt auf die
Hauptniederlassung sind aufgehoben.

und

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

Änderung zu Nr. 12:

Art und Inhalt der Prokura geändert

Braumann, Hans

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

Änderung zu Nr. 3:

Halbensleben, Jens-Peter
Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse beschränkt auf die
Hauptniederlassung sind aufgehoben.

und

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

Änderung zu Nr. 4:

Ohse, Lars

Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse beschränkt auf die
Hauptniederlassung sind aufgehoben.

und

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
14.09.2007
Wentzel
9b)
Die Zweigniederlassung Nr. 3 in
24943 Flensburg ist aufgehoben.
Die Zweigniederlassung Nr. 5 in
23566 Lübeck ist aufgehoben.
Nicht mehr Prokurist:

6. Pfeffer, Stephan
Nicht mehr Prokurist:

11. Höppener, Wolfgang
a)
04.02.2008
Fritsche
10b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65
EGHGB von Amts wegen ergänzt.

Geschäftsanschrift:
Gartenstraße 6, 24103 Kiel
a)
27.11.2009
Grabienski
11Änderung zu Nr. 12:

Geburtsdatum berichtigt.

Braumann, Hans, *XX.XX.XXXX, Busdorf

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
02.12.2009
Fritsche
12b)
Geschäftsführer:
4.
Bilzhause, Hans-Adolf, *XX.XX.XXXX,
Kiel
Nicht mehr Prokurist:

1. Bilzhause, Hans-Adolf
Änderung zu Nr. 3:

Art der Prokura geändert

Halbensleben, Jens-Peter

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

Änderung zu Nr. 4:

Art der Prokura geändert

Ohse, Lars

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

Änderung zu Nr. 5:

Art der Prokura geändert

Hansen, Walter
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

Änderung zu Nr. 9:

Art der Prokura geändert

Lauf, Burckhard

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

Änderung zu Nr. 12:

Art der Prokura geändert

Braumann, Hans

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
22.09.2011
Fritsche
13b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Harms, Henrik
13.
Dr. Weidemann, Morten,
*XX.XX.XXXX, Rickert
Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
04.07.2012
Beyer
14Nicht mehr Prokurist:

12. Braumann, Hans

14.
Schwabe, Heinz, *XX.XX.XXXX, Kiel

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
21.10.2013
Fritsche
15b)
Geschäftsführer:
5.
Eisoldt, Frank, *XX.XX.XXXX, Kiel

Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Bilzhause, Hans-Adolf
a)
06.07.2016
Grell
16c)
(1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern,
der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung
des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli
1999 auf die Anstalt über, soweit
sie diese Aufgaben nicht gemäß
Absatz 5 als fremde Aufgaben des
jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die
des Bundes.
2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der
Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen,
die Feststellung und Deckung
des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen
Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Die Aufgaben werden nach
Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium
als Aufgaben zur Erfüllung nach
Weisung wahrgenommen.
3. Sie nimmt die Interessen des
Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne
des § 4 des Baugesetzbuches bei
Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr.
4. Sie übernimmt die baufachliche
Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere
regelt die Satzung.
5. Sie nimmt die Aufgaben der
unteren Marktüberwachungsbehörde nach § 2 des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes (MÜVDG) vom 17.
Januar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S.
3) gegen Kostenerstattung wahr.
(2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom
Finanzministerium nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche
Bauaufgaben - mit Ausnahme der
Bauherrenaufgabe - für
1. das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein,
2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die
Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben.
Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am
30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung
dieser Aufgaben geschlossen. Die
Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen.
(3) Unbeschadet der Absätze 1 bis
3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr:
1. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für
sämtliche Landesbehörden die für
deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen
oder im fremden Namen vor.
2. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen
Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu
von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind.
3. Sie plant und führt für das Land
die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch.
(4) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des
Landtages über die Wirtschaftlichkeit.
(5) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als
fremde Aufgabe wahr.
(6) Die Anstalt darf die Aufgaben
gemäß Absatz 1 und 3 auch für
sonstige Träger der öffentlichen
Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der
öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen.
a)
Satzung vom 16.06.1999 zuletzt neu gefasst am
03.06.2003
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 28.06.2011
ist die Satzung mit Wirkung ab 01.01.2011 insgesamt
neu gefasst; durch Beschluss des Verwaltungsrates
vom 18.06.2013 ist die Satzung in § 8 (Verwaltungsrat)
und § 9 (Aufgaben des Verwaltungsrates) und durch
Beschluss des Verwaltungsrates vom 14.12.2015 ist
die Satzung in § 7 (Organe der Anstalt) und § 11 (Geschäftsführung) geändert.
a)
15.02.2017
Fritsche
1715.
Pfründer, Gabriele, *XX.XX.XXXX,
Kiel

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
22.09.2017
Fritsche
18a)
Durch Umlaufbeschluss des Verwaltungsrates vom
08.01.2018 bis 29.01.2018 ist die Satzung in § 8 (Verwaltungsrat) und § 10 (Sitzungen des Verwaltungsrates) geändert.
a)
09.05.2018
Fritsche
1916.
Nickol, Karen, *XX.XX.XXXX,
Kronshagen
Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

Nicht mehr Prokurist:

5. Hansen, Walter
a)
09.01.2020
Beyer
20b)
Geschäftsanschrift:
Küterstraße 30, 24103 Kiel
a)
20.07.2021
Grell
21c)
(1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern,
der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung
des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli
1999 auf die Anstalt über, soweit
sie diese Aufgaben nicht gemäß
Absatz 5 als fremde Aufgaben des
jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die
des Bundes.
2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der
Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen,
die Feststellung und Deckung
des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen
Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Außerdem obliegt ihr die Feststellung und Deckung des Bedarfs
des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken
und Gebäuden, soweit dieses nicht
im Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein möglich
ist. Die Aufgaben werden nach
Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium
als Aufgaben zur Erfüllung nach
Weisung wahrgenommen.
3. Sie nimmt die Interessen des
Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne
des § 4 des Baugesetzbuches bei
Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr.
4. Sie übernimmt die baufachliche
Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere
regelt die Satzung.
(2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom
Finanzministerium nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche
Bauaufgaben - mit Ausnahme der
Bauherrenaufgabe - für
1. das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein,
2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die
Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben.
Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am
30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung
dieser Aufgaben geschlossen. Die
Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen.
(3) Unbeschadet der Absätze 1 bis
3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr:
1. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für
sämtliche Landesbehörden die für
deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen
oder im fremden Namen vor.
2. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen
Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu
von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind.
3. Sie plant und führt für das Land
die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch.
(4) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des
Landtages über die Wirtschaftlichkeit.
(5) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als
fremde Aufgabe wahr.
(6) Die Anstalt darf die Aufgaben
gemäß Absatz 1 und 3 auch für
sonstige Träger der öffentlichen
Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der
öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen.
17.
Feldmann, Bernd, *XX.XX.XXXX, Kiel

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

Nicht mehr Prokurist:

3. Halbensleben, Jens-Peter
a)
Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung
der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein vom
07.06.2021 ist die Satzung vom 28.06.2011 in der Fassung der 2. Änderung vom 12.01.2016 mit Genehmigung des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.06.2021 mit Wirkung zum
01.07.2021 ersetzt bzw. neu gefasst worden.
a)
01.12.2021
Beyer
2218.
Rommel, Volker, *XX.XX.XXXX, Trittau

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
23.03.2022
Beyer
23c)
(1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern,
der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung
des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli
1999 auf die Anstalt über, soweit
sie diese Aufgaben nicht gemäß
Absatz 5 als fremde Aufgaben des
jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die
des Bundes.
2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der
Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen,
die Feststellung und Deckung
des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen
Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Außerdem obliegt ihr die Feststellung und Deckung des Bedarfs
des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken
und Gebäuden, soweit dieses nicht
im Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein möglich
ist. Die Aufgaben werden nach
Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium
als Aufgaben zur Erfüllung nach
Weisung wahrgenommen.
3. Sie nimmt die Interessen des
Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne
des § 4 des Baugesetzbuches bei
Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr.
4. Sie übernimmt die baufachliche
Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere
regelt die Satzung.

(2) Die Anstalt nimmt für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen
Beschaffungen nach Maßnhame
gesonderter Vereinbarungen als
Landesaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung wahr.

(3) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des
Landtages über die Wirtschaftlichkeit.

(4) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als
fremde Aufgabe wahr.

(5) Die Anstalt darf die Aufgaben
gemäß Absatz 1 und 2 auch für
sonstige Träger der öffentlichen
Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der
öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen.
a)
24.01.2023
Beyer
24c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:
(1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern,
der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung
des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli
1999 auf die Anstalt über, soweit
sie diese Aufgaben nicht gemäß
Absatz 5 als fremde Aufgaben des
jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die
des Bundes.
2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der
Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen,
die Feststellung und Deckung
des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen
Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Außerdem obliegt ihr die Feststellung und Deckung des Bedarfs
des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken
und Gebäuden, soweit dieses nicht
im Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein möglich
ist. Die Aufgaben werden nach
Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium
als Aufgaben zur Erfüllung nach
Weisung wahrgenommen.
3. Sie nimmt die Interessen des
Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne
des § 4 des Baugesetzbuches bei
Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr.
4. Sie übernimmt die baufachliche
Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere
regelt die Satzung.

(2) Die Anstalt nimmt für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen nach Maßgabe
gesonderter Vereinbarungen als
Landesaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung wahr.

(3) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des
Landtages über die Wirtschaftlichkeit.

(4) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als
fremde Aufgabe wahr.

(5) Die Anstalt darf die Aufgaben
gemäß Absatz 1 und 2 auch für
sonstige Träger der öffentlichen
Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der
öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen.
a)
31.05.2023
Beyer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.