Handelsregister · HRB 11700

Chronologischer Auszug

GE Bödenpresswerk GmbH · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GE Bödenpresswerk GmbH

b)
Lübesse
Geschäftsanschrift:
Lange Straße 13, 19077 Lübesse

c)
-die Herstellung und Verarbeitung
elliptischer Böden aller Art,
- die industrielle Produktion von
Maschinenbauerzeugnissen sowie von
deren Ersatzteilen, Vertrieb, Einfuhr und
Ausfuhr von diesen Erzeugnissen;
Engineering und Projektierung,
Personalentwicklung, Training für Dritte,
- der Import und Export von Waren aller Art,
- die Spedition und der Güterkraftverkehr im
In- und Ausland, der Transport von Gütern
aller Art, Güterkraftverkehrsunternehmen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kushnarev, Andrei, RUS-Stadt
Odinzovo/Moskau/Rußland, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2013
a)
05.12.2013
Godbersen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.