Handelsregister · GnR 240191

Chronologischer Auszug

GDW Süd eG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GDW Süd, Genossenschaft der
Werkstätten für behinderte Menschen
Süd eG

b)
Sindelfingen

c)
Zweck und Gegenstand:
1. Die Genossenschaft verfolgt
auschließlich und unmittelbar mildtätige
und gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung.

Zweck der Genossenschaft ist die
Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen
bei deren Erfüllung ihres
satzungsgemäßen Auftrages.

Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für Behinderte nach § 55,
Abs. 3, SchwbG (zukünftig § 140 SGB
IX). Sie stellt sicher, daß die Anrechnung
von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
nach § 55, Abs. 2, SchwbG (zukünfitg §
140 SGB IX) nur dann in Anspruch
genommen werden kann, wenn die
hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften
erfüllt sind.
2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der
Genossenschaft nimmt diese folgende
Aufgaben wahr:
a) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützige anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben.
b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkte, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderung geeignet
sind.
c) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Einliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben.
d) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben.
e) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.
3. Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
4. Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muß der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.
5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie erstrebt keinen Gewinn.
6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Genossenschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
8. Die Mitglieder dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
Keine Nachschußpflicht der
Genossen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
oder ein Vorstandsmitglied und ein
Prokurist vertreten gemeinsam.

b)
Vorstandsmitglied:
Knapp, Rainer, Betriebswirt,
Herrenberg
Vorstandsmitglied:
Block, Werner, Wirtschaftsingenieur,
Wendlingen
Vorstandsmitglied:
Hinzen, Rainer, Leingarten,
*XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Streicher, Egon, Ravensburg,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Latuske, Anna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 05.09.1984 zuletzt geändert am
06.12.2005
a)
17.07.2006
Brenner

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.07.2006.
Tag der ersten Eintragung:
05.03.1985
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 96/97
2c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Genossenschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar mildtätige
und gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung.
Zweck der Genossenschaft ist die
Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen
bei deren Erfüllung ihres
satzungsgemäßen Auftrages.
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte Menschen
nach § 140 Abs. 3 SGB IX).
Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von
Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
nach § 140 Abs. 2 SGB IX) nur dann in
Anspruch genommen werden kann,
wenn die hierfür geltenden rechtlichen
Vorschriften erfüllt sind.

2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der
Genossenschaft nimmt diese folgende
Aufgaben wahr:
a) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützig anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben;
b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkten, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderung geeignet
sind;
c) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Eingliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben;
d) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben;
e) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.

3. Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.

4. Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muß der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.
5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie erstrebt keinen Gewinn.

6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Genossenschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

8. Die Mitglieder dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Orthgieß, Michael, Cham, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Hinzen, Rainer, Leingarten,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft),
§ 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11
(Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), §
16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), §
18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis),
§ 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), § 22
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), §
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige
Angelegenheiten), § 24 (Zusammensetzung
und Wahl), § 25 (Konstitutierung,
Beschlussfassung), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 35 (Protokoll), §
37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben),
§ 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 46
(Liquidation) und § 47 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
a)
01.02.2008
Maier
3b)
Geschäftsanschrift:
Waldenbucher Str. 30, 71065
Sindelfingen

c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Genossenschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar mildtätige
und gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung.
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne
von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für
behinderte Menschen durch
Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen
bei deren Erfüllung ihres
satzungsgemäßen Auftrages.
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte Menschen
nach § 140 Abs. 3 SGB IX.
Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von
Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
nach § 140 Abs. 2 SGB IX nur dann in
Anspruch genommen werden kann,
wenn die hierfür geltenden rechtlichen
Vorschriften erfüllt sind.

2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der
Genossenschaft nimmt diese folgende
Aufgaben wahr:
a) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützig anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben;
b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkten, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderung geeignet
sind;
c) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Eingliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben;
d) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben;
e) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.

3. Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.

4. Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muß der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.

5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie ist nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlich tätig.

6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Genossenschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

8. Die Mitglieder dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
a)
Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 2 Absatz 1 und
Absatz 5 (Zweck und Gegenstand) und § 46
Abs. 2 (Liquidation) beschlossen.
a)
22.01.2009
Maier
4b)
Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 2 b) wegen
Unzulässigkeit von Amts wegen
gelöscht:
Geschäftsanschrift:
Waldenbucher Str. 30, 71065
Sindelfingen
a)
03.02.2009
Maier
5a)
Die Generalversammlung vom 01.07.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), §
24 (Zusammensetzung und Wahl) und § 43
(Rückvergütung) beschlossen.
a)
16.11.2010
Maier
6b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Knapp, Rainer, Betriebswirt,
Herrenberg
a)
17.04.2012
Kunze
7b)
Sitz verlegt; nun:
Stuttgart

Änderung der
Geschäftsanschrift:
Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart
a)
Die Generalversammlung vom 27.06.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 Satz 2 (Sitz)
beschlossen.
a)
13.08.2013
Müller
8a)
Die Generalversammlung vom 30.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft),
§ 9 (Ausschluss), § 16 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstands), § 24
(Zusammensetzung und Wahl), § 37
(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), §
43 (Rückvergütung) und § 44 (Verwendung
des Jahresüberschusses) beschlossen.
a)
11.10.2016
Beck, K.
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Endl, Helmut, Regensburg,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Orthgieß, Michael, Regensburg,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 29.06.2017 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand) und § 44 (Verwendung des
Jahresüberschusses) beschlossen.
a)
08.01.2018
Beck, K.
10c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne
von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für
behinderte Menschen durch
Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen
bei deren Erfüllung ihres
satzungsgemäßen Auftrages.
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte Menschen
nach § 223 Abs. 3, SGB IX. Sie stellt
sicher, dass die Anrechnung von
Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in
Anspruch genommen werden kann,
wenn die hierfür geltenden rechtlichen
Vorschriften erfüllt sind.

2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der
Genossenschaft nimmt diese folgende
Aufgaben wahr:
a) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützig anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben;
b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkten, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderung geeignet
sind;
c) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Eingliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben;
d) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben;
e) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.

3. Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.

4. Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muss der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.

5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie ist nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlich tätig.
6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Genossenschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
a)
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft)
und § 9 (Ausschluss) beschlossen.
a)
19.12.2019
Retter
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Roßner, Daniel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
27.04.2020
Boßler-Büche
12Prokura erloschen:
Latuske, Anna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
14.10.2020
Müller
13c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Genossenschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck
der Genossenschaft ist die Förderung
mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr.
1 AO und der Hilfe für Menschen mit
Behinderung.
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte Menschen
nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von
Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX
und anderer Leistungsanbieter nach § 60
BTHG. Sie stellt sicher, dass die
Anrechnung von Aufträgen auf die
Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3,
SGB IX nur dann in Anspruch
genommen werden kann, wenn die
hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften
erfüllt sind.
2. Der Satzungszweck der
Genossenschaft wird verwirklicht
insbesondere durch:
a) Unterstützung der
Mitgliedseinrichtungen bei deren
Erfüllung ihres satzungsgemäßen
Auftrages;
b) planmäßiges Zusammenwirken mit
anderen steuerbegünstigten
Körperschaften, insbesondere der
Erbringung von Kooperationsleistungen
in den folgenden Bereichen:
ba) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützig anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben;
bb) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkten, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderungen geeignet
sind;
bc) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Eingliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben;
bd) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben;
be) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.
3. Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
4. Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muss der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.
5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie ist nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlich tätig.
6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder dürfen
keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Genossenschaft erhalten.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Genossenschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Heckmann, Thomas, Stetten am
kalten Markt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Endl, Helmut, Regensburg,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Streicher, Egon, Ravensburg,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 24.06.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand) und § 46 (Liquidation)
beschlossen.
a)
08.09.2021
Boßler-Büche
14c)
Gegenstand geändert; nun:
1) Die Genossenschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck
der Genossenschaft ist die Förderung
mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr.
1 AO und der Hilfe für Menschen mit
Behinderung.

Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte Menschen
nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von
Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX
und anderer Leistungsanbieter nach § 60
BTHG. Sie stellt sicher, dass die
Anrechnung von Aufträgen auf die
Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3,
SGB IX nur dann in Anspruch
genommen werden kann, wenn die
hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften
erfüllt sind.

2) Der Satzungszweck der
Genossenschaft wird verwirklicht
insbesondere durch:

a) Vertrieb von Produkten und
Auftragsbeschaffung, sowie
Auftragskoordination für Einrichtungen
und Organisationen, die als
gemeinnützig anerkannt sind und die
Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in das Arbeitsleben zum
Ziel haben;

b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von
Produkten, die zur Herstellung in
Einrichtungen zur Eingliederung von
Menschen mit Behinderung geeignet
sind;

c) Aufbau und Durchführung von
Kooperationen von Einrichtungen zur
Eingliederung behinderter Menschen in
das Arbeitsleben;

d) Organisation und Durchführung
technischer und betriebswirtschaftlicher
Beratung von Einrichtungen zur
Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben;

e) Organisation und Durchführung von
Entwicklungsprojekten, die im
gemeinsamen Interesse der
Genossenschaftsmitglieder stehen,
einschließlich der dazu gehörigen
Schulungsangebote und Übernahme von
sich daraus möglicherweise ergebenden
operativen Gemeinschaftsaufgaben.

3) Die Genossenschaft nimmt ihre
Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der
Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.

4) Die Durchführung der
satzungsmäßigen Aufgaben muss der
Förderung und Unterstützung der
Mitglieder dienen.

5) Die in Abs. 1 genannten
steuerbegünstigten Zwecke können auch
durch planmäßiges Zusammenwirken
mit anderen Körperschaften, die im
Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 AO erfüllen, mittels der in Abs.2
genannten Maßnahmen verwirklicht
werden, insbesondere durch die
Erbringung von Kooperationsleistungen
an die mit der Genossenschaft aufgrund
des Mitgliedschaftsverhältnisses
verbundenen
Genossenschaftsmitglieder.

6) Die Genossenschaft ist selbstlos tätig,
sie ist nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlich tätig.

7) Die Mittel der Genossenschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder dürfen
keine Gewinnanteile und in Ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Genossenschaft erhalten.

8) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Genossenschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Hübner, Stefan, Stuttgart,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 30.06.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand) beschlossen.
Des Weiteren wurden die § 36a (Schriftliche
oder elektronische Durchführung der
Generalversammlung -virtuelle
Mitgliederversammlung-, elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung),
§36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzversammlung durchgeführten
Generalversammlung) und § 36c
(Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton) eingefügt.
a)
23.05.2023
Boßler-Büche
15b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Block, Werner, Wendlingen am
Neckar, *XX.XX.XXXX
a)
03.08.2023
Boßler-Büche
16a)
Firma geändert; nun:
GDW Süd eG

c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss anerkannter
Werkstätten für behinderte
Menschen nach § 223 Abs. 3. SGB IX,
von Inklusionsbetrieben nach §
215 SGB IX, anderer Leistungsanbieter
nach § 60 BTHG sowie sonstiger
Mitglieder
gem. § 3 dieser Satzung. Sie stellt
sicher, dass die Anrechnung von
Aufträgen
auf die Ausgleichsabgabe nach § 223
Abs. 3. SGB IX nur dann in Anspruch
genommen
werden kann, wenn die hierfür geltenden
rechtlichen Vorschriften erfüllt
sind.
a)
Die Generalversammlung vom 25.06.2025 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und
Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 3
(Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
31.10.2025
Boßler-Büche
17b)
Von Amts wegen nach § 395 FamFG
gelöscht als
Geschäftsanschrift:
Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart
a)
16.02.2026
Boßler-Büche

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.