Handelsregister · GnR 240191
Chronologischer Auszug
GDW Süd eG · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG b) Sindelfingen c) Zweck und Gegenstand: 1. Die Genossenschaft verfolgt auschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für Behinderte nach § 55, Abs. 3, SchwbG (zukünftig § 140 SGB IX). Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 55, Abs. 2, SchwbG (zukünfitg § 140 SGB IX) nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützige anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben. b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkte, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind. c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Einliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie erstrebt keinen Gewinn. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. | Keine Nachschußpflicht der Genossen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. b) Vorstandsmitglied: Knapp, Rainer, Betriebswirt, Herrenberg Vorstandsmitglied: Block, Werner, Wirtschaftsingenieur, Wendlingen Vorstandsmitglied: Hinzen, Rainer, Leingarten, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Streicher, Egon, Ravensburg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Latuske, Anna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Satzung vom 05.09.1984 zuletzt geändert am 06.12.2005 | a) 17.07.2006 Brenner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.07.2006. Tag der ersten Eintragung: 05.03.1985 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 96/97 |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 140 Abs. 3 SGB IX). Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Abs. 2 SGB IX) nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie erstrebt keinen Gewinn. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Orthgieß, Michael, Cham, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hinzen, Rainer, Leingarten, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Konstitutierung, Beschlussfassung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Protokoll), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 46 (Liquidation) und § 47 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 01.02.2008 Maier | ||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 140 Abs. 3 SGB IX. Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Abs. 2 SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. | a) Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Absatz 1 und Absatz 5 (Zweck und Gegenstand) und § 46 Abs. 2 (Liquidation) beschlossen. | a) 22.01.2009 Maier | |||
| 4 | b) Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 2 b) wegen Unzulässigkeit von Amts wegen gelöscht: Geschäftsanschrift: Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen | a) 03.02.2009 Maier | ||||
| 5 | a) Die Generalversammlung vom 01.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung und Wahl) und § 43 (Rückvergütung) beschlossen. | a) 16.11.2010 Maier | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Knapp, Rainer, Betriebswirt, Herrenberg | a) 17.04.2012 Kunze | ||||
| 7 | b) Sitz verlegt; nun: Stuttgart Änderung der Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart | a) Die Generalversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Satz 2 (Sitz) beschlossen. | a) 13.08.2013 Müller | |||
| 8 | a) Die Generalversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 43 (Rückvergütung) und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen. | a) 11.10.2016 Beck, K. | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Orthgieß, Michael, Regensburg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen. | a) 08.01.2018 Beck, K. | ||
| 10 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 9 (Ausschluss) beschlossen. | a) 19.12.2019 Retter | |||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Roßner, Daniel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2020 Boßler-Büche | ||||
| 12 | Prokura erloschen: Latuske, Anna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2020 Müller | ||||
| 13 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX und anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Der Satzungszweck der Genossenschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages; b) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Erbringung von Kooperationsleistungen in den folgenden Bereichen: ba) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; bb) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen geeignet sind; bc) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; bd) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; be) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | b) Bestellt als Vorstand: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Streicher, Egon, Ravensburg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 46 (Liquidation) beschlossen. | a) 08.09.2021 Boßler-Büche | |
| 14 | c) Gegenstand geändert; nun: 1) Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX und anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2) Der Satzungszweck der Genossenschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3) Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4) Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5) Die in Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke können auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mittels der in Abs.2 genannten Maßnahmen verwirklicht werden, insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an die mit der Genossenschaft aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses verbundenen Genossenschaftsmitglieder. 6) Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 7) Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. 8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Hübner, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 30.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Des Weiteren wurden die § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung -virtuelle Mitgliederversammlung-, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) eingefügt. | a) 23.05.2023 Boßler-Büche | ||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Block, Werner, Wendlingen am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) 03.08.2023 Boßler-Büche | ||||
| 16 | a) Firma geändert; nun: GDW Süd eG c) Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3. SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX, anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG sowie sonstiger Mitglieder gem. § 3 dieser Satzung. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3. SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. | a) Die Generalversammlung vom 25.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 31.10.2025 Boßler-Büche | |||
| 17 | b) Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart | a) 16.02.2026 Boßler-Büche |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.