Handelsregister · HRB 119957

Registerinformationen

GC Parkett- und Fußbodentechnik GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GC Parkett- und Fußbodentechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Kreuzpullach, Gemeinde Oberhaching
Geschäftsanschrift
Arbeostraße 2, 82041 Oberhaching

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 119957
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
19.01.2026
Abrufstand
26.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit und Verlegung von Holz- und Fußbodenbelägen aller Art, sowie Arbeiten aller Art im Bereich Parkett und Fußbodentechnik und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Werner Gegenfurtner

Oberhaching

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.02.1998
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2002 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2002 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 23.03.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So.
  • Beschluß Bl. 7 SB; Neue Satzung Bl. 8 SB;
  • Beschluß Bl. 11 SB; Neue Satzung Bl. 12 SB;

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.09.2025 (Az. 1513 IN 2890/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 14.01.2026 (Az. 1513 IN 2890/25) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.