Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der GBS Schadstoffgutachter GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Nils Groschke
Augsburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Georg Ruhland
Diedorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat die Änderung der §§ 5 (Gesellschafterversammlung), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Übertragung und Belastung von Geschäftsanteilen), 9 (Kündigung) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat die Änderung der §§ 4 Abs. 2 (Vertretung, Geschäftsführung), 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 (Gesellschafterversammlung), 6 Abs. 2 Satz 2 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 Abs. 1 (Kündigung), 10 Abs. 2 Punkt d) (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2025 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 Abs. 2 (Vertretung, Geschäftsführung), 6 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse), 10 Abs. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 11 Abs. 4 (Entgelt) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.