Vermittlung der Mitarbeiter in ein neues, qualifiziertes Beschäftigungsverhältnis, insbesondere Outplacementmaßnahmen, soweit dies nach Arbeitsmarktlage möglich ist, Weiterqualifizierung der Mitarbeiter zur Verbesserung der Vermittlungschance auf dem ersten Arbeitsmarkt, wobei die Intensität vom Mittelfluß aus der Arbeitsverwaltung abhängig ist, Betreuen, Beraten (nicht jedoch Steuer- und Rechtsberatung) und Verwalten der Mitarbeiter
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Fritz Berger
Hirschaid
Geschäftsführer(in)
Jürgen Hoffmann
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2003 mit Nachtrag vom 23.07.2003.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 21 ff SB
Geburtsdatum berichtigt.
Beschluss Bl. 27 ff. u. 28 ff SB; Vertrag Bl. 29 ff. SB;
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 30.11.2004 mit der Geyer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 12368) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 30.11.2004 zugestimmt.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.07.2007 (Az. 8262 IN 739/07) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.07.2012 (Az. 8261 IN 739/07) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.