Die Errichtung und der Betrieb eines Heizkraftwerks auf Biomassebasis, eines erdgas- oder HEL-befeuerten Spitzenkessels am Standort Goch zur Erzeugung elektrischer Energie und Wärme sowie einer Dampftrasse zur Firma Nähr-Engel GmbH, Goch, und Verkauf von Dampf und Heißwasser sowie der produzierten elektrischen Energie am Standort Goch und Einspeisung elektrischer Energie in das öffentliche Netz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Birgit Hagebölling
Braunschweig
Geschäftsführer(in)
Philipp Johannes Hill
Bad Heilbrunn
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Werner Rudi Topp
Xanten
Geschäftsführer(in)
Björn Grams
Haan
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2008 mit Änderung vom 29.12.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2009 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 9 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der Geschäftsführung und Vertretung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2014 hat beschlossen, § 4 (1) S. 2 und 3 und (2) des Gesellschaftsvertrages zu löschen; der bisherige § 4 (3) ist nunmehr (2). Ferner wurden die §§ 7 (1) S. 1 und (4), 9 (3) S. 1, 10, 11 (2) S. 1, 11 (6) S. 2 und 3, 12 (5) lit. k) und l), 15 (1) und 18 geändert. § 9 (2) wurde neugefasst.
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