Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus dem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Besteht der Vorstand nur noch aus einem Vorstandsmitglied, ist dieses allein vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Vera Holzmeister
Berlin
274
Thomas Böhling
Grünheide
274
Frank Gabriel
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2015-07-14
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