Handelsregister · HRB 520 GE
Chronologischer Auszug
Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH b) Börnsen c) 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung und des ansässigen Gewerbes mit Energiedienstleistungen. Unter Energiedienstleistungen verstehen die Gesellschafter i.S.d. Klima-Enquete Kommision des Deutschen Bundestages die Kombination der Faktoren Energie, Technik und Finanzierung zur Deckung des Energiedienstleistungsbedarfes, wobei zur Erzeugung der Energiedienstleistungen aus Gründen des Unweltschutzes der Einsatz von knapper Primärenergie minimiert und der von regenerativen Energieträgern maximiert werden soll. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung der Gemeinde mit Gas, Wärme und Wasser. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Leistungen zusammenhängen. Neben einer effizienten und umweltschonenden Energiebereitstellung gehört die Kundenberatung für eine effiziente und sparsame Verwendung von Energie und Wasser zur Aufgabe der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserversorgung im beschränkten Umfang über die Gemeindegrenzen hinaus ausdehnen. 3. Die Gasversorgung soll ausschließlich innerhalb des Gemeindegebietes erfolgen. 4. Die Wärmeversorgung soll mit dem Ziel einer rationellen und sparsamen Energienutzung, nach dem neuesten Stand der Technik unter größtmöglicher Schonung der Umwelt erfolgen. Über die Fernwärmeversorgung hinaus, soll sich die Gesellschaft im Wettbewerb mit anderen Wärmelieferanten an der Wärmeversorgung weiterer Liegenschaften innerhalb und außerhalb der Gemeinde Börnsen - soweit technisch, wirtschaftlich un ökologisch sinnvoll und rechtlich möglich - beteiligen. 5. Wenn die Gesellschaft die Wärmelieferung über die Gemeindegrenzen Börnsens hinaus ausdehnen will, muß darüber zwischen den Gesellschaftern Einvernehmen bestehen. Insbesondere darf die Gesellschaft die Wärmelieferung in andere Kommunen nur insoweit ausweiten, als dadurch Rechte und Verpflichtungen, die eine der beiden Gesellschafterinnen gegenüber den betreffenden Kommunen unmittelbar oder mittelbar eingegangen ist, nicht beeinträchtigt werden. Bei Auslaufen dieser Rechte und Verpflichtungen ist die Gesellschaft frei, Verhandlungen mit den Kommunen aufzunehmen. Bei Versorgung mit Wärme in anderen Kommunen müssen diese mit einer Versorgung durch die Gesellschaft einverstanden sein und dürfen sich in ihrer Entscheidungsfreiheit über die Wahl des Energieversorgers nicht beeinträchtigt sehen. Die Souveränität der Kommunen muß respektiert werden. 6. Um die Wirtschaftsstruktur in der Gemeinde zu stärken, wird die Gesellschaft bei ihren Erschließungsvorhaben die ortsansässigen Unternehmen nach besten Kräften mitbeschäftigen und, soweit zu deren Qualifikation erforderlich, schulen und entsprechende Ausund Weiterbildungen fördern. 7. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die mit ihrem Unternehmensgegenstand zusammenhängen, solche Unternehmen errichten, erwerben, pachten, verpachten oder führen sowie Unternehmensverträge und Interessengemeinschaftsverträge schließen. | 1.800.000,00 DM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: 1. Reuland, Joachim, Dipl.-Ingenieur, Hamburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | 1. Ewald, Ulrich, Hamburg Einzelprokura | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.12.1996 mit Änderung vom 26.01.1998 | a) 06.03.2006 Jehsert b) Tag der ersten Eintragung 14.05.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.06.2006 ist §14(Zuständigkeit des Aufsichtsrats) der Satzung geändert worden. | a) 22.06.2006 Evers | ||||
| 3 | Nicht mehr Prokurist: 1. Ewald, Ulrich | a) 20.07.2006 Raekow | ||||
| 4 | b) War Geschäftsführer: 2. Bandelow, Thomas, *XX.XX.XXXX, Zarrendorf Änderung zu Nr. 1: Ergänzung und Aktualisierung der Registerdaten Geschäftsführer: Reuland, Joachim, *XX.XX.XXXX, Hamburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 17.10.2008 Dammann | ||||
| 5 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2007 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 13 Abs. 3 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates) geändert. | a) 21.10.2008 Boecher | ||||
| 6 | 2. Winkelmann, Stephan, *XX.XX.XXXX, Appen Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 23 Nr.2 (Dauer der Gesellschaft und Kündigung) geändert. | a) 26.01.2009 Boecher | |||
| 7 | b) Geschäftsanschrift: Zwischen den Kreiseln 1, 21039 Börnsen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 wurde der Gesellschaftsvertrag in den §§ 11 (Aufsichtsrat),12 (Vorsitz im Aufsichtsrat), 13 (innere Ordnung im Aufsichtsrat), 18 (Geschäftsführung und Vertretung) und 28 (Schlussbestimmungen) geändert. § 17 (Beirat) wurde aufgehoben. | a) 09.11.2009 Boecher | |||
| 8 | c) 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung und des ansässigen Gewerbes mit Energiedienstleistungen. Unter Energiedienstleistungen wird die Kombination der Faktoren Energie, Technik und Finanzierung zur Deckung des Energiedienstleistungsbedarfs verstanden. Es ist ausdrückliches Ziel der Gesellschaft, dass zur Erzeugung der Energiedienstleistungen aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes der Einsatz von knapper Primärenergie minimiert und der von regenerativen Energieträgern maximiert werden soll. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung der Gemeinde mit Gas, Wärme, Elektrizität und Wasser. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Leistungen zusammenhängen. Neben einer effizienten und umweltschonenden Energiebereitstellung gehört die Kundenberatung für eine effiziente und sparsame Verwendung von Energie und Wasser zur Aufgabe der Gesellschaft. 3. Die Wärmeversorgung soll mit dem Ziel einer rationellen und sparsamen Energienutzung, nach dem neuesten Stand der Technik unter größtmöglicher Schonung der Umwelt erfolgen. Über die Fernwärmeversorgung hinaus, soll sich die Gesellschaft im Wettbewerb mit anderen Wärmelieferanten an der Wärmeversorgung weiterer Liegenschaften innerhalb und außerhalb der Gemeinde Börnsen - soweit technisch, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und rechtlich möglich - beteiligen. 4. Eine Betätigung der Gesellschaft außerhalb des Gemeindegebietes ist nur in den Grenzen des Kommunalwirtschaftsrechts und insbesondere nur zulässig, wenn die berechtigten Interessen der betroffenen Gebietskörperschaften gewahrt sind. 5. Die Gesellschaft ist bemüht, die Wirtschaftsstruktur in der Gemeinde zu stärken. Sie wird bemüht sein, ihre Auftragsvergabe so zu gestalten, dass diese auch für ortsansässige Unternehmen offen ist. Sie wird ferner nach besten Kräften Aus- und Weiterbildung fördern. 6. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die mit ihrem Unternehmensgegenstand zusammenhängen, solche Unternehmen errichten, erwerben, pachten, verpachten oder führen sowie Unternehmensverträge und Interessengemeinschaftsverträge schließen. 7. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird. Sie soll für die technische und wirtschaftliche Entwicklung notwendige Rücklagen aus dem Jahresgewinn bilden und mindestens eine Marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2011 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und § 3 (Unternehmensgegenstand) und § 18 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert worden | a) 19.12.2011 Mitzinger | |||
| 9 | 1.177.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt wuorden und um zunächst 74,62 € auf 920.400 € durch Bareinlage und sodann um weitere 256.600 € durch Sacheinlage auf 1.177.000 € erhöht worden; § 4 des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend geändert. | a) 30.07.2012 Lorenzen | |||
| 10 | 3. Gerner, Oksana, geb. Macevic, *XX.XX.XXXX, Wentorf Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 22.12.2014 Schuppenhauer | ||||
| 11 | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Reuland, Joachim Geschäftsführer: 3. Dörfler, Joachim Hannes, *XX.XX.XXXX, Bad Schwartau mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2015 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere geändert in § 18 (Geschäftsführung und Vertretung). | a) 13.03.2015 Mitzinger | |||
| 12 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Dörfler, Joachim Hannes Geschäftsführer: 4. Franzke, Joachim, *XX.XX.XXXX, Steinheim mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 02.02.2016 Schuppenhauer | ||||
| 13 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert bzw. neu gefasst worden in §§ 11 (Aufsichtsrat), 16 (Vergütung) und 18 (Geschäftsführung und Vertretung). | a) 01.03.2016 Mitzinger | ||||
| 14 | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Franzke, Joachim | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.01.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Insbesondere wurde die allgemeine Vertretungsregelung (§ 10) geändert. | a) 02.07.2021 Schuppenhauer |
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