Handelsregister · VR 530
Chronologischer Auszug
Gartenverein "Sielow-Am Fließ" Nr. 18 (GSAF) e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gartenverein "Sielow-Am Fließ" Nr. 18 (GSAF) e.V. b) Sielow | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Vorsitzender: 1. Dallestadt, Manfred, *XX.XX.XXXX, Cottbus Stellvertretender Vorsitzender: 2. Lippold, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Cottbus Schatzmeister: 3. Noack, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Cottbus Verantwortlicher für Ökologie und Umweltschutz: 4. Philipp, Elfriede, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) eingetragener Verein Satzung vom: 05.05.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.03.1993 | a) 25.10.2006 Erdmann b) Tag der ersten Eintragung: 07.06.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Lippold, Gerhard Nicht mehr Schatzmeister: 3. Noack, Cornelia Schatzmeister: 5. Damm, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Cottbus Stellvertretender Vorsitzender: 6. Kunze, Carsten, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) 14.08.2009 Theinert b) Protokoll Bl. 51, 52 SB | ||
| 3 | b) Cottbus OT Sielow | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als 300,00 EUR verpflichten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. b) Nicht mehr Verantwortlicher für Ökologie und Umweltschutz: 4. Philipp, Elfriede Nicht mehr Schatzmeister: 5. Damm, Reinhard | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 8 (Vereinsvorstand). | a) 20.06.2012 Lenk b) Satzung Bl. 56 - 60 SB |
| 4 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als 300,00 EUR verpflichten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 1. Vorsitzender: Dallestadt, Manfred, *XX.XX.XXXX, Cottbus Die Eintragung zu Nr. 6 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 2. Vorsitzender: Kunze, Carsten, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) 08.08.2012 Lenk | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 16.05.2014 Lenk b) Satzung Bl. 69 - 76 SB | ||
| 6 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Dallestadt, Manfred 1. Vorsitzender: 7. Spaak, Alexander, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) 11.04.2019 Groba |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.