Handelsregister · VR 530

Chronologischer Auszug

Gartenverein "Sielow-Am Fließ" Nr. 18 (GSAF) e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartenverein "Sielow-Am Fließ" Nr. 18 (GSAF) e.V.

b)
Sielow
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Dallestadt, Manfred, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Lippold, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Schatzmeister:

3.
Noack, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Verantwortlicher für Ökologie und Umweltschutz:

4.
Philipp, Elfriede, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 05.05.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.03.1993
a)
25.10.2006
Erdmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.06.1990

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Lippold, Gerhard

Nicht mehr Schatzmeister:
3. Noack, Cornelia

Schatzmeister:
5.
Damm, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Stellvertretender Vorsitzender:
6.
Kunze, Carsten, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
14.08.2009
Theinert
b)
Protokoll Bl. 51,
52 SB
3b)
Cottbus OT Sielow
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr
als 300,00 EUR verpflichten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

b)
Nicht mehr Verantwortlicher für Ökologie und Umweltschutz:

4. Philipp, Elfriede

Nicht mehr Schatzmeister:

5. Damm, Reinhard
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
8 (Vereinsvorstand).
a)
20.06.2012
Lenk
b)
Satzung Bl. 56 -
60 SB
4a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als 300,00 EUR
verpflichten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
1. Vorsitzender:
Dallestadt, Manfred, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Die Eintragung zu Nr. 6 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
2. Vorsitzender:

Kunze, Carsten, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
08.08.2012
Lenk
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
16.05.2014
Lenk
b)
Satzung Bl. 69 -
76 SB
6b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Dallestadt, Manfred

1. Vorsitzender:
7.
Spaak, Alexander, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
11.04.2019
Groba

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.