Der Vorstand des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Sie sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Beim Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Larisa Wolf
Appenweier
Vorstand
Wolfgang Walter Fritz Jung
Offenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.08.1981 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 22.03.2013.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 26.04.1982
Satzung: AS. 339 ff.
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