Handelsregister · VR 2490

Registerinformationen

Gartenverein "Im Rauhen Holz" e. V. · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gartenverein "Im Rauhen Holz" e. V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Dortmund

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2490
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
10.10.2024
Abrufstand
15.12.2024
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dirk Bresser

Dortmund

Vorstand

Dirk Fuhlbrügge

Dortmund

Vorstand

Heike Böttcher

Dortmund

Vorstand

Julia Alberts

Dortmund

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.03.1975 zuletzt geändert am 08.04.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 24 (Unterhaltung der Laube) und 36 (Berechnung des Entschädigungsbetrags bei Aufgabe bzw. Entzug des Gartens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.06.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.07.2004.
  • Von Amts wegen berichtigend eingetragen.
  • Satzung Bl. 4 ff SB, Satzungsänderung Bl. 15 SB
  • Satzung Blatt 33 des Sonderbandes
  • Satzung Blatt 99 - 110 des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.