Handelsregister · VR 310249

Chronologischer Auszug

Gartenverein "Am Kälbergraben" e. V. · Amtsgericht Eisenach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartenverein "Am Kälbergraben" e. V.

b)
Wutha-Farnroda
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zum Abschluss eines verpflichtenden
Geschäfts von mehr als 51,13 EUR im Einzelfall die
Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 255,65
EUR im Einzelfall die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist. Ausgenommen
sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und
Fördermittelprogrammen.

b)
Vorsitzender:
Börner, Rainer, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX

Stellvertretender Vorsitzender:
Oberender, Silvio, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 23.01.1991 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
24.02.1997.
a)
07.05.2014
Lukatsch

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.10.1992.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 88 - 95 SB;
Beschluss Bl. 86, 87 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Stellvertretender Vorsitzender:
Oberender, Silvio, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertretende Vorsitzende:
Oberender, Manuela, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX
a)
14.12.2016
Dietzel
3b)
Bestellt:
Vorsitzender:
Bötticher, Robin, Eisenach, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender:
Gonser, Thomas, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Börner, Rainer, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stellvertretende Vorsitzende:
Oberender, Manuela, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX
a)
26.08.2019
Bieber
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von
mehr als 100 € im Einzelfall ist die Zustimmung des
Vorstandes und von mehr als 500 € im Einzelfall die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungsund Fördermittelprogrammen.
b)
In der Mitgliederversammlung vom 5.8.2023 wurde die Satzung neu gefasst.
a)
05.04.2024
Bieber

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.