Handelsregister · VR 310249
Chronologischer Auszug
Gartenverein "Am Kälbergraben" e. V. · Amtsgericht Eisenach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gartenverein "Am Kälbergraben" e. V. b) Wutha-Farnroda | a) Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 51,13 EUR im Einzelfall die Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 255,65 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Fördermittelprogrammen. b) Vorsitzender: Börner, Rainer, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Oberender, Silvio, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 23.01.1991 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 24.02.1997. | a) 07.05.2014 Lukatsch b) Tag der ersten Eintragung: 15.10.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 88 - 95 SB; Beschluss Bl. 86, 87 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Stellvertretender Vorsitzender: Oberender, Silvio, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertretende Vorsitzende: Oberender, Manuela, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX | a) 14.12.2016 Dietzel | ||
| 3 | b) Bestellt: Vorsitzender: Bötticher, Robin, Eisenach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Gonser, Thomas, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Börner, Rainer, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stellvertretende Vorsitzende: Oberender, Manuela, Wutha-Farnroda, *XX.XX.XXXX | a) 26.08.2019 Bieber | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 100 € im Einzelfall ist die Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 500 € im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungsund Fördermittelprogrammen. | b) In der Mitgliederversammlung vom 5.8.2023 wurde die Satzung neu gefasst. | a) 05.04.2024 Bieber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.