Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Spareinlagen hereinnehmen. Die zum Zwecke der Vermietung errichteten Wohnhäuser der Genossenschaft dürfen nicht veräußert werden. Die Genossenschaft betreibt grundsätzlich das Mitgliedergeschäft. Bei gewerblicher Vermietung ist das Nichtmitgliedergeschäft zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michaela Hack
Nürnberg
Vorstand
Rolf Horrlein
Nürnberg
Vorstand
Tilman Groetzner
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.09.1908 zuletzt geändert am 31.05.2001
Die Generalversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma) sowie 2, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 41, 43, 44 und 45 .
Die Generalversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 24.
Die Vertreterversammlung vom 03.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 Gegenstand und Zweck der Genossenschaft, Ziffer 2., § 11 Ausschluss eines Mitgliedes, Ziffer 1. a), b), c), d), § 15 Überlassung von Wohnungen, Überschrift und Ziffer 1. und 2., § 16 Pflichten der Mitglieder, Ziffer 1., 2., 3., 4., § 18 Kündigung weiterer Anteile, Ziffer 2., § 21 Vorstand, Ziffer 2., 3., 4., 5., 6., § 23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes, Ziffer 4., § 24 Aufsichtsrat, Ziffer 2., § 26 Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates, § 28 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat, d), § 30 Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern, Überschrift und Ziffer 1., 2., 3., § 30a Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern, § 33 Einberufung der Vertreterversammlung, Ziffer 2., 4., 8., § 35 Zuständigkeit der Vertreterversammlung, Ziffer 1. a), b), § 37 Auskunftsrecht, Ziffer 2. e), § 41 Gewinnverwendung, Ziffer 1.; Ziffer VIII. Rücklagen, Gewinnverwendung und Verlustdeckung, Überschrift der Satzung der Genossenschaft wurden nach Maßgabe der beigefügten Beschlüsse geändert bzw. ergänzt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus drei Personen.
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht. Sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates zum Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnete. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 32 Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen (§ 30 Abs. 2), werden inden Nürnberger Nachrichten veröffentlicht.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 347 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.