Handelsregister · GnR 100031

Chronologischer Auszug

Gartenstadt Karlsruhe eG · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartenstadt Karlsruhe eG

b)
Karlsruhe

c)
Die Genossenschaft kann Immobilien in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
betreuen und verwalten. Hierzu zählen
u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-,
Dienstleistungs-, Verkehrs- und
Freizeitimmobilien und damit
verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs - und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Beteiligungen
sind zulässig. Die Genossenschaft kann
auch sonstige Geschäfte tätigen, die
geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen.
Die Genossenschaft kann Spareinlagen
für Mitglieder und deren Angehörige
hereinnehmen. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
mit Ausnahme von § 2 Abs. 3
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemeinsam über die
Grundsätze.
Nachschusspflicht 520,00 EURa)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Gerstberger, Wolfgang, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lückenkemper, Dieter, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Engelhard, Mario Andreas, Landau in
der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Neudeck, Ralf, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Statut vom 13.03.1907 zuletzt geändert am
14.11.2005
a)
13.11.2006
Winkler

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.11.2006.
Tag der ersten Eintragung:
12.04.1907
neues Statut und
Änderungsbeschluss:
Sonderband V
AS. 93
Änderungsbeschluss:
Sonderband V
AS. 263 ff.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Engelhard, Mario Andreas, Landau in
der Pfalz, *XX.XX.XXXX
a)
24.08.2007
Georg
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Floren, Klaus-Georg, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
a)
03.03.2008
Ley
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Lückenkemper, Dieter, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
a)
19.08.2008
Frank
5c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Genossenschaft kann Immobilien in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
betreuen und verwalten. Hierzu zählen
u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-,
Dienstleistungs-, Verkehrs- und
Freizeitimmobilien und damit
verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Beteiligungen
sind zulässig.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 3 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Grundsätze.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder
ein Vorstandsmitglied zusammen mit
einem Prokuristen vertreten
gemeinsam.
a)
Die Generalversammlung vom 08.07.2008 hat
die Änderung der Satzung insbesondere in § 2
(Zweck und Gegenstand), § 10
(Ausschließung eines Mitglieds), § 19
(Vorstand) und die Neueinfügung eines § 25
(Geschäfte und Rechtsgeschäfte mit der
Wohnungsgenossenschaft) sowie im übrigen
die vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
16.04.2009
Frank
6a)
Die außerordentliche Vertreterversammlung
vom 18.11.2008 hat die Änderung der
Satzung in § 29 Abs. 2 S. 2 (Leitung der
Vertreterversammlung und Beschlußfassung)
beschlossen..
a)
04.08.2009
Frank
7a)
Die Generalversammlung vom 18.05.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 28
(Einberufung der Vertreterversammlung)
beschlossen.
a)
09.07.2010
Hartmann
8a)
Die Vertreterversammlung vom 08.05.2012
hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 4
(Überlassung von Wohnungen) und § 15 Abs.
4 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)
beschlossen.
a)
13.06.2012
Georg
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Hillenbrand, Berthold Klaus,
Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
22.07.2014
Pramhas
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Biedermann, Karl, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Konrad, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
11.12.2014
Pramhas
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gerstberger, Wolfgang, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
Prokura geändert; nun:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Biedermann, Karl, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Konrad, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
22.01.2015
Pramhas
12c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sicher
und gute Versorgung mit Wohnraum. Die
Genossenschaft kann Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, betreuen und
verwalten. Hierzu zählen u.a. alle
Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Verkehrs- und Freizeitimmobilien und
damit verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Beteiligungen
sind zulässig.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 3 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Grundsätze.
a)
Die Vertreterversammlung vom 10.05.2016
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand) beschlossen.
a)
08.07.2016
Pramhas
13c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
in:
Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sicher
und gute Versorgung mit Wohnraum. Die
Genossenschaft kann Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, betreuen und
verwalten. Hierzu zählen u.a. alle
Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Verkehrs- und Freizeitimmobilien und
damit verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Beteiligungen
sind zulässig.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 4 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Grundsätze.
a)
14.07.2016
Pramhas
14Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Simon, Frank, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2018
Pramhas
15Prokura erloschen:
Biedermann, Karl, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
11.06.2018
Pramhas
16c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sicher
und gute Versorgung mit Wohnraum. Die
Genossenschaft kann Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, betreuen und
verwalten. Hierzu zählen u.a. alle
Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Verkehrs- und Freizeitimmobilien und
damit verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 5 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Grundsätze.
a)
Die Vertreterversammlung vom 15.05.2018
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.07.2018
Pramhas
17c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
in:
Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sicher
und gute Versorgung mit Wohnraum. Die
Genossenschaft kann Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, betreuen und
verwalten. Hierzu zählen u.a. alle
Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Verkehrs- und Freizeitimmobilien und
damit verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 5 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Voraussetzungen.
a)
26.04.2019
Sauter
18a)
Die Generalversammlung vom 21.05.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 32 (Leitung der
Vertreterversammlung und Beschlussfassung)
beschlossen.
a)
24.10.2019
Sauter
19c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sicher
und gute Versorgung mit Wohnraum. Die
Genossenschaft kann Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, betreuen und
verwalten. Hierzu zählen u.a. alle
Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Verkehrs- und Freizeitimmobilien und
damit verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die Grundsätze
für den Sparverkehr zwischen der
Genossenschaft und den Sparern
richten sich nach den besonderen
Bestimmungen gemäß Teil B dieser
Satzung (Sparordnung). Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 5 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 22.11.2022 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere in
§ 2 (Zweck und Gegenstand), beschlossen.
a)
27.03.2023
Pramhas
20b)
Bestellt als
Vorstand:
Walter, Christoph Hans-Peter,
Waldbronn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hillenbrand, Berthold Klaus,
Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2024
Pramhas
21Prokura erloschen:
Simon, Frank, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
03.12.2024
Hurst

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