Handelsregister · GnR 100031
Chronologischer Auszug
Gartenstadt Karlsruhe eG · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gartenstadt Karlsruhe eG b) Karlsruhe c) Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs - und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen für Mitglieder und deren Angehörige hereinnehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze. | Nachschusspflicht 520,00 EUR | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Gerstberger, Wolfgang, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Vorstand: Lückenkemper, Dieter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Vorstand: Engelhard, Mario Andreas, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX Vorstand: Neudeck, Ralf, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Statut vom 13.03.1907 zuletzt geändert am 14.11.2005 | a) 13.11.2006 Winkler b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 12.04.1907 neues Statut und Änderungsbeschluss: Sonderband V AS. 93 Änderungsbeschluss: Sonderband V AS. 263 ff. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Engelhard, Mario Andreas, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX | a) 24.08.2007 Georg | ||||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Floren, Klaus-Georg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2008 Ley | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Lückenkemper, Dieter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 19.08.2008 Frank | ||||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam. | a) Die Generalversammlung vom 08.07.2008 hat die Änderung der Satzung insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 19 (Vorstand) und die Neueinfügung eines § 25 (Geschäfte und Rechtsgeschäfte mit der Wohnungsgenossenschaft) sowie im übrigen die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 16.04.2009 Frank | ||
| 6 | a) Die außerordentliche Vertreterversammlung vom 18.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 29 Abs. 2 S. 2 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlußfassung) beschlossen.. | a) 04.08.2009 Frank | ||||
| 7 | a) Die Generalversammlung vom 18.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 28 (Einberufung der Vertreterversammlung) beschlossen. | a) 09.07.2010 Hartmann | ||||
| 8 | a) Die Vertreterversammlung vom 08.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 4 (Überlassung von Wohnungen) und § 15 Abs. 4 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen. | a) 13.06.2012 Georg | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Hillenbrand, Berthold Klaus, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2014 Pramhas | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Biedermann, Karl, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Konrad, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2014 Pramhas | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Gerstberger, Wolfgang, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Biedermann, Karl, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Konrad, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2015 Pramhas | |||
| 12 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze. | a) Die Vertreterversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. | a) 08.07.2016 Pramhas | |||
| 13 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 4 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze. | a) 14.07.2016 Pramhas | ||||
| 14 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Simon, Frank, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 30.04.2018 Pramhas | ||||
| 15 | Prokura erloschen: Biedermann, Karl, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 11.06.2018 Pramhas | ||||
| 16 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze. | a) Die Vertreterversammlung vom 15.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.07.2018 Pramhas | |||
| 17 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Voraussetzungen. | a) 26.04.2019 Sauter | ||||
| 18 | a) Die Generalversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) beschlossen. | a) 24.10.2019 Sauter | ||||
| 19 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungsund Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 22.11.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand), beschlossen. | a) 27.03.2023 Pramhas | |||
| 20 | b) Bestellt als Vorstand: Walter, Christoph Hans-Peter, Waldbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hillenbrand, Berthold Klaus, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2024 Pramhas | ||||
| 21 | Prokura erloschen: Simon, Frank, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2024 Hurst |
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