Handelsregister · GnR 30007

Chronologischer Auszug

Gartensiedlung Zweibrücken-Land eG · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensKapital/Nachschusspflichta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartensiedlung Zweibrücken-Land eG

b)
Kleinbundenbach

c)
(1) die Förderung der sozialen Belange,
des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer
Mitglieder im Sinne der
Satzungspräambel.
Durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb sichert die
Genossenschaft in Erfüllung ihres
Zwecks vor allem eine sozial
verantwortbare Teilhabe ihrer Mitglieder
am genossenschaftlichen Leben, deren
Beratung und Unterstützung bei der
Gestaltung selbstbestimmter Wohn- und
Lebensverhältnisse in der Gartensiedlung
und regionaler Umgebung sowie deren
bedarfsgerechte Betreuung in
hauswirtschaftlicher und pflegerischer
Hinsicht.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten zur
Betreuung ihrer Mitglieder mieten und
bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich
der Wohnungswirtschaft und Pflege
anfallenden haushaltsnahen und
personenbezogenen Dienstleistungen
sowie gemeinschaftsnützigen Aufgaben
übernehmen. Hierzu gehören auch die
Errichtung, der Erwerb, die Miete und der
Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann zur Erbringung
ihrer Dienstleistungen und Erfüllung ihrer
Aufgaben Unternehmen jeglicher
Rechtsform und Art gründen und
betreiben.

(3) Beteiligungen sind nach Maßgabe
des § 1 Abs. 2 GenG zulässig.

(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
Keine Nachschusspflicht.a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, wird die
Genossenschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Vorstand:
Jakobi, Isabell, Käshofen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Förster, Lisa, Käshofen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 14.05.2024
a)
25.11.2024
Deller

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.