Handelsregister · GnR 30007
Chronologischer Auszug
Gartensiedlung Zweibrücken-Land eG · Amtsgericht Zweibrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gartensiedlung Zweibrücken-Land eG b) Kleinbundenbach c) (1) die Förderung der sozialen Belange, des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder im Sinne der Satzungspräambel. Durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb sichert die Genossenschaft in Erfüllung ihres Zwecks vor allem eine sozial verantwortbare Teilhabe ihrer Mitglieder am genossenschaftlichen Leben, deren Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung selbstbestimmter Wohn- und Lebensverhältnisse in der Gartensiedlung und regionaler Umgebung sowie deren bedarfsgerechte Betreuung in hauswirtschaftlicher und pflegerischer Hinsicht. (2) Die Genossenschaft kann Bauten zur Betreuung ihrer Mitglieder mieten und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und Pflege anfallenden haushaltsnahen und personenbezogenen Dienstleistungen sowie gemeinschaftsnützigen Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Errichtung, der Erwerb, die Miete und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen und Erfüllung ihrer Aufgaben Unternehmen jeglicher Rechtsform und Art gründen und betreiben. (3) Beteiligungen sind nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 GenG zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | Keine Nachschusspflicht. | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Jakobi, Isabell, Käshofen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Förster, Lisa, Käshofen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 14.05.2024 | a) 25.11.2024 Deller b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.