Handelsregister · HRA 3788

Chronologischer Auszug

Gartenservice Dietmar Israel e.K., Inh. Tobias Israel · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartenservice Dietmar Israel e.K.

b)
Herzberg
b)
Inhaber:
Israel, Dietmar, Herzberg/Harz, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann

b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2003 hat
der Einzelkaufmann Dietmar Israel, handelnd unter der Firma
Gartenservice Dietmar Israel e.K. das Vermögen der GPS
Gartenservice Israel GmbH, Herzberg (Amtsgericht Göttingen
HRB 120451) als Ganzes übernommen.
a)
15.05.2006
Meißner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.07.2003
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
15.05.2006.
2b)
Geschäftsanschrift:
Meisenstraße 5, 37412 Herzberg
a)
24.08.2018
Kötz

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß
Artikel 65 S. 3 EGHGB
eingetragen.
3a)
Gartenservice Dietmar Israel e.K., Inh. Tobias
Israel

b)
Hörden am Harz
Geschäftsanschrift:
Gänsewinkel 5, 37412 Hörden am Harz
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt, nun:
Der Inhaber handelt allein.

b)
Nicht mehr
Inhaber:
Israel, Dietmar, Herzberg/Harz, *XX.XX.XXXX
Eingetreten als
Inhaber:
Israel, Tobias, Herzberg am Harz, *XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
17.06.2021
Ahrend
4b)
lfd. Nr. 3 Sp. 5b geändert, nun:
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen
Inhaber ausgeschlossen.
a)
25.05.2022
Ahrend

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.