Die Genossenschaft überlässt Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen mit Ausnahme der Übertragung des Eigentums an Mitglieder.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Monika Kaatz
Berlin
194
Elgin Petra Karla Thielemann
Berlin
194
Sandra Schenke
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
007
Die Mitglieder haften gegenüber der Genossenschaft mit ihrem Geschäftsanteil. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse im Insolvenzverfahren zu leisten. Die Haftsumme beträgt 1.100,00 EURO. Die Mitgliederversammlung kann nach Auflösung der Genossenschaft beschließen, dass die Mitglieder, soweit dies erforderlich ist, zur Deckung eines Fehlbetrags i.S. von § 87 a Abs. 2 GenG weitere Zahlungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu leisten haben. Ein Mitglied kann jedoch zu weiteren Zahlungen nach § 87 a Abs. 2 GenG höchstens bis zu dem Betrag in Anspruch genommen werden, der dem Gesamtbetrag seiner Geschäftsanteile entspricht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.