Handelsregister · VR 28240

Chronologischer Auszug

Gartengemeinschaft Buch e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartengemeinschaft Buch e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein; der Schatzmeister vertritt den Verein gemeinsam mit dem ersten oder dem zweiten Vorsitzenden. Im Zahlungsverkehr vertreten den Verein jeweils
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Stürmer, Richard, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweite Vorsitzende:

2.
Schütt, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:

3.
Karl, Petra, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 11.11.2007

Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
03.12.2008
Hanney
b)
Satzung Bl.6-11
Beschlüsse
Bl.19,20,25,26
2b)
Nicht mehr Zweite Vorsitzende:
2. Schütt, Regina

Änderung zu Nr. 1:
zweiter Vorsitzender:
Stürmer, Richard, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:
4.
Rogatz, Gerfried, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
12.11.2015
Hanney
3b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
1. Stürmer, Richard

Nicht mehr erster Vorsitzender:
4. Rogatz, Gerfried

erster Vorsitzender:
5.
Steinke, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin
zweiter Vorsitzender:
6.
Grüner, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
09.07.2018
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.