Handelsregister · VR 2582 HB
Chronologischer Auszug
Gartenfreunde "Weserlust" e.V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gartenfreunde "Weserlust" e.V. b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden - im Falle seiner Verhinderung, der nicht nachzuweisen ist - , durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftsvolumen von über € 1.533,88 sind für den Verein verbindlich, wenn der Vorstand gem. § 26 BGB und zwei Mitglieder des Gesamtvorstandes gem. § 8 Abs. 1 der Satzung zugestimmt haben. b) 1. Vorsitzende: 1. Müller, Elke, geb. Wolf, *XX.XX.XXXX, Sottrum 2. Vorsitzender: 2. Heide, Hans, *XX.XX.XXXX, Bremen Schatzmeister: 3. Grunst, Heinz-Otto, *XX.XX.XXXX, Bremen Geschäftsführerin: 4. Nitsch, Angelika, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 24.02.1946 zuletzt geändert und neu gefasst durch Beschluss vom 09.04.1988 | a) 06.10.2008 Stenzel b) Satzung Bl.185/188 Protokoll Bl.183/184 Tag der ersten Eintragung: 07.03.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Vein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftsvolumen von über € 3.000,00 sind für den Verein nur verbindlich, wenn alle Mitglieder des Vorstands im Sinne des § 26 BGB zustimmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2008 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 27.05.2009 Heisterhagen b) Satzung Bl. 267/270 Protokoll Bl. 254/256, 273 | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Heide, Hans 2. Vorsitzender: 5. Rüten-Budde, Klaus, *XX.XX.XXXX, Bremen Schriftführerin: 6. Grunst, Marie-Luise, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 03.05.2010 Heisterhagen | ||
| 4 | b) Die Eintragung zu Nr. 4: Geschäftsführerin: Nitsch, Angelika ist wegen Änderung der allgemeinen Vertretungsberechtigung von Amts wegen gelöscht. | a) 03.05.2010 Heisterhagen | ||
| 5 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 5. Rüten-Budde, Klaus Stellvertretende Vorsitzende: 7. Wesch, Katharina, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 26.05.2014 Schröder | ||
| 6 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 3. Grunst, Heinz-Otto Schatzmeisterin: 8. Finkeldey, Jessica, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 17.07.2019 Plaschke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.