Handelsregister · VR 2942

Chronologischer Auszug

Gartenfreunde im Distrikt Weinreb e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartenfreunde im Distrikt Weinreb

b)
Wiesbaden
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzende:
Schroll, Margit, Kauffrau, Wiesbaden
Stellvertretender Vorsitzender:
Bleidner, Peter, Werkmeister, Wiesbaden
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.10.1993 zuletzt geändert am 19.01.1997
a)
20.05.2003
Drescher

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.11.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 15 ff.
2b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Bleidner, Peter, Werkmeister, Wiesbaden
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Stüber, Beate, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorsitzende:
Schroll, Margit, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
09.04.2013
Beer

b)
Anmeldung Blatt 51 d. A.
Beschluss Blatt 53, 54 d. A.
3a)
Name von Amts wegen ergänzt:
Gartenfreunde im Distrikt Weinreb e.V.
b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Stüber, Beate, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Gehrmann, Hans-Joachim, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung hat im schriftlichen Umlaufverfahren zum 01.05.2017 die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.07.2017
Gorsler

b)
Anmeldung Blatt 1 + 2
Sonderband
Beschluss / Abstimmung Blatt 7 -
10, 31 Sonderband
Satzung Blatt 14 - 19
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.