Handelsregister · VR 1868
Chronologischer Auszug
Gartenfreunde e.V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gartenfreunde e.V. b) Wittenberge | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Fischer, Werner, *XX.XX.XXXX, Wittenberge Stellvertretender Vorsitzender: 2. Karszat, Dieter, *XX.XX.XXXX, Wittenberge | a) eingetragener Verein Satzung vom: 15.06.1990 | a) 07.11.2006 Fritze b) Tag der ersten Eintragung: 14.08.1990 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Perleberg, VR 42 getreten. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Schatzmeister: 3. Grunwald, Helmut, *XX.XX.XXXX, Wittenberge Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Karszat, Dieter | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 7 ( Vorstand). | a) 26.03.2012 Schlenker | |
| 3 | b) Vorsitzender: 4. Bresche, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Wittenberge Schatzmeister: 5. Bresche, Hannelore, geb. Walter, *XX.XX.XXXX, Wittenberge Nicht mehr Vorsitzender: 1. Fischer, Werner Nicht mehr Schatzmeister: 3. Grunwald, Helmut | a) 26.09.2014 Steinberg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.