Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter, der 1. Kassenführer und der 1. Schriftführer. Je zwei von ihnen, darunter der erste Vorsitzende oder sein Stellvertreter, sind zur rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roman Pulgrabja
Hildesheim
Vorstand
Helge Lausen
Hildesheim
Vorstand
Ramona Wietbrauk
Hildesheim
Vorstand
Sabine Petter
Hildesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.03.1974
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name), 3 (Mitgliedschaft, Pflichten), 4 (Ende der Mitgliedschaft), 7 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Beschlussfähigkeit des Vorstands), 7 (Aufwandsentschädigung) und 8 (Umlagen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 84-89 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 09.06.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.01.2006.
Beschluss Bl. 194 - 197 b der Akten
Beschluss Blatt 224 ff. der Akten
Protokoll Band II Blatt 8 - 14 der Akten
Protokoll Blatt 28 - 31 der Akten
Fall 9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.