Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Geldgeschäfte bis zu einem Umfang von 10.000,- EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maria Luise Werne
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Jana Kling
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Verena Brenner
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Florenz Franz-Heinrich König
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.07.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Geänderte Satzung: AS 27 f. Änderungsbeschluss: AS 23 ff.
Neue Satzung: AS 119 - 123
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