1. Der Verein versichert seine Mitglieder auf Gegenseitigkeit gegen Sach- und Vermögensschäden im Bereich von Produktion, Verarbeitung, Absatz und Dienstleistungen des Gartenbaus, des Handels mit gärtnerischen Erzeugnissen sowie in weiteren Bereichen der Agrarwirtschaft im In- und Ausland. 2. Der Verein kann alle Versicherungsformen aufnehmen sowie Rückversicherung betreiben. 3. Der Verein kann Versicherungen auch gegen festes Entgelt in der Weise abschliessen, dass die Versicherungsnehmer keine Mitglieder des Vereins werden. Diese Möglichkeit ist jedoch dahingehend beschränkt, dass dauerhaft maximal 10 Prozent der Versicherungsnehmer keine Mitglieder des Vereins sein dürfen. 4. Der Verein kann Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen, Versicherungen, Dienstleistungen und Produkte für andere Unternehmen vermitteln und sich an anderen Unternehmen beteiligen. 5. Die Versicherungszweige werden jeweils als besondere Abteilung mit eigenen Rückstellungen betrieben. Durch Beschluss der Mitgliedervertreter-Versammlung können auch mehrere Versicherungszweige zu einem Abrechnungsverband zusammengefasst werden. Die Rückversicherung bildet eine besondere Abteilung mit eigenen Rückstellungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat ernennt einen Vorsitzenden des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Petra Ruth Kiefer
Wiesbaden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Dietmar Kohlruss
Wiesbaden
Vorstand
Christian Senft
Wiesbaden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Kein Gründungsstock
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Tag der ersten Eintragung: 13.07.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 81 ff. Sonderband
Bl. 1 - 3 Sonderband VII
Bl. 1 - 2 Sonderband VII
Blatt 6 ff Sonderband VII
Lfd. Nr. 1 der Eintragung vom 12.03.2003 in Spalte 5 hinsichtlich des Wohnortes des Prokuristen infolge Schreibfehlers berichtigt.
Fall 10
Fall 13
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 22
Fall 23
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 29
Fall 32
Fall 35
Fall 36
Rechtsform
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb vom 10.05.1847
Satzung
Satzung zuletzt geändert am 22.06.1999
Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beitragssystem) beschlossen.
Die Mitgliedervertreter-Versammlung vom 03.07.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unernehmens), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 10 (Befugnisse des Vorstands), 14 (Sitzungen des Aufsichtsrats, Beschlussfassung) sowie 19 (Einberufung) beschlossen.
Die Mitgliedervertreter-Versammlung vom 02.07.2024 hat die Neufassung der Satzung, sowie die Änderung der §§ 15 (Geschäftsordnung, Aufgaben), 23 (Aufgaben), 26 (Verlustrücklage, Verwendung des Überschusses) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.