Handelsregister · VR 5191

Chronologischer Auszug

Gartenanlage Hubertus e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gartenanlage Hubertus e.V.

b)
Waltersdorf
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den
2. Vorsitzenden und den Kassierer.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den
Verein allein.
Der Kassierer vertritt den Verein gemeinsam mit dem 1.
Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als 25,00 EUR belasten, ist der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende berechtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 25,00 EUR aber mit nicht mehr als 100,00
EUR belasten, braucht der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende die Zustimmung des Vorstandes.
Über Rechtsgeschäfte, die die Höhe von 100,00 EUR
übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:

1.
Tänzler, Armin, *XX.XX.XXXX, Berlin

2. Vorsitzender:

2.
Schulz, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

Hauptkassierer:

3.
Kuczera, Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 14.08.1990
und zuletzt geändert durch Beschluss vom
27.07.2002.
a)
18.09.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 147
ff d. A.;

Tag der ersten Eintragung:
29.10.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 245 getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem
Verantwortlichen für Ökologie und Umwelt. Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden
und Schriftführer vertreten, einschließlich eines weiteren
Vorstandsmitgliedes. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 25,00 Euro belasten, ist der Vorsitzende bzw. der Kassierer berechtigt. Für
den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 25,00 Euro aber nicht mit mehr als 100,00 Euro belasten, braucht der Vorsitzende bzw. der Kassierer
die Zustimmung des Vorstandes. Über Rechtsgeschäfte,
die die Höhe von 100,00 Euro übersteigen, entscheidet die
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2008 hat
die Änderung der Satzung in §§ 11,12,14,17 und
19 beschlossen.
a)
25.06.2009
Winkler
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Tänzler, Armin

Nicht mehr Hauptkassierer:
3. Kuczera, Heinz

Verantwortliche für Ökologie und Umwelt:
4.
Kippel, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Schönefeld

Schriftführer:
5.
Schulz, Kai-Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassiererin:
6.
Schulz, Jutta, geb. Salzmann, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Schulz, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
27.02.2010
Winkler
4a)
30.01.2013
Sauer
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4035 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.
5b)
Nicht mehr Vorsitzender:
2. Schulz, Wolfgang

Nicht mehr Verantwortliche für Ökologie und Umwelt:
4. Kippel, Cornelia

Nicht mehr Schriftführer:
5. Schulz, Kai-Uwe

Vorsitzender:
7.
Schulz, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Verantwortlicher für Ökologie und Umwelt:
8.
Voerster, Jörn, *XX.XX.XXXX, Schönefeld

Schriftführer:
9.
Wendrich, John, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
26.09.2014
Perl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.