Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) besteht aus dem aus mindestens 7, höchstens 9 Mitgliedern bestehenden Präsidium (Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister und mindestens 4, höchstens 6 Beisitzer). Zwei Mitglieder des Präsidiums vertreten gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Angelika Appel
Ettlingen
Vorstand
Alfred Kurz
Mosbach
Vorstand
Heidemarie Hübinger
Stuttgart
Vorstand
Matthias Steffan
Altlußheim
Vorstand
Volker Schwarz
Heidelberg
Vorstand
Ingrid Bisinger
Neustetten
Vorstand
Lissy Jäkel
Heidelberg
Vorstand
Jochen Reiss
Malsch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.05.2002 mit Änderung vom 16.07.2005 und 14.12.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Präsidium) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben) und § 9 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.08.2002
Satzung Bl. 94-96
Satzung: Sonderband 2 Blatt 179 - 181
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