Handelsregister · HRB 86399

Chronologischer Auszug

Garten- und Landschaftsbau Christoph Hundt Verwaltung GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Garten- und Landschaftsbau Christoph
Hundt GmbH

b)
Overath
Geschäftsanschrift:
Hammermühle 1a, 51491 Overath

c)
der Garten- und Landschaftsbau.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hundt, Christoph, Overath, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.12015
a)
08.01.2016
Rottländer
2a)
Garten- und Landschaftsbau Christoph
Hundt Verwaltung GmbH

c)
die Übernahme der Geschäftsführung und
Vertretung, die Beteiligung bei und an
anderen Gesellschaften, auch als
persönliche haftende Gesellschafterin,
insbesondere bei der Garten- und
Landschaftsbau Christoph Hundt GmbH &
Co. KG mit dem Sitz in Overath sowie die
Verwaltung eigenen Vermögens, soweit
hierzu keine besondere behördliche
Erlaubnis erforderlich ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) (1) und
mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ferner wurde beschlossen, den Gegenstand des
Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) (1) zu ändern.
a)
27.01.2017
Bijok

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.