Betrieb und Durchführung von Trödel- und Antikmärkten, Sammler- und Designbörsen, der begleitenden Gastronomie sowie Events, Banketten, Messen und artverwandten Veranstaltungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie jeweils durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen und jeden Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kay Schloßmacher
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11. März 2010
Die Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2010 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und eine Änderung in § 6 Ziffer 4 f) und h) (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.