Handelsregister · HRB 14675

Chronologischer Auszug

Gardinen - Koch GmbH · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gardinen - Koch GmbH

b)
Mülheim an der Ruhr

c)
Der Handel mit Gardinen, Teppichen,
Teppichböden und
Dekorationsgegenständen sowie die
Bearbeitung und Montage solcher
Gegenstände.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer, sie sind einzeln
geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser
die Gesellschaft allein.
Geschäftsführer sind befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Koch-Boelter, Andrea, geb. Koch,
Innenarchitektin, Mülheim an der Ruhr
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1985.
a)
06.07.2004
Müller

b)
Tag der ersten
Eintragung in Mülheim
an der Ruhr: 07.02.1986
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
2000 des Amtsgerichts
Mülheim an der Ruhr
getreten.

SB Bl. 5 ff
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Duisburger Str. 311, 45478 Mülheim an der
Ruhr
a)
31.08.2015
Pohlmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.