Handelsregister · VR 33440
Historischer Auszug
Garagengemeinschaft "Franz-Mehring-Str. Köthen/Anhalt" e.V. · Amtsgericht Stendal
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Vereinsregister
des
Amtsgerichts
KÖTHEN
Nummer
des
Vereins:
VR
nn.
49
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
a)
Tag
der
Eintragung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
gung
Vertretungsbefugnis
1
2
3
_
4
5
a)
Garagengemeinschaft
Franz-Mehring-Str.
Köthen/Anhalt"
b)
Köthen
a}
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
der
stellvertretende
Vorsitzende,
3
weitere
Vorstands-
mitglieder.
=_
Der
Vorsitzende
_und
der
stellvertretende
Vorsitzende
sind
nur
zusammen
mit
zwei
weiteren
Mitgliedern
vertretungsberechtigt.
-
Für
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Geschäftswert
über
2.500,-
EUR
ist
die
Genehmigung
der
Mitgliederver-
sammlung
erforderlich.
b)
-
Vorsitzender:
Sighart
Flemming
in
Köthen
geb.
09.08.37
Werner
Fuchs
in
Köthen
geb.
09.07.42
-
stellv.
Vors.:
Christa
Flemming
in
Köthen
geb.
13.11.44
-
Vorstandsmitglied:
Grit
Fuchs
in
Köthen
geb.
27.09.64
=
Vorstandsmitglied:
Christel
Kürbis
in
Köthen
-
Vorstandsmitglied:
geb.
11.01.38
-
eingetragener
Verein
a)
-
Die
Satzung
ist
am
13.10.04
errichtet.
a)
Köthen,
je-'22004
A
2
Eck
Btizangestellte
als
Urkundsbeamtin
der
35
[=
le)
-
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vor-
sitzende
oder
der
stellvertretende
Vorsitzende
oder
der
Finanzverwalter.
-
Sie
sind
nur
mit
2
weiteren
Vorstandsmitgliedern
vertretungsberechtigt.
-
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Geschäftswert
über
\
2.500,00
Euro
(zweitausendfünfhundert)
sind
für
den
Verein
nur
verbindlich,
wenn
die
Genehmigung
des
Vorstandes
vorliegt.
MANmb
RS
171
Kateikarte
für
das
Vereinsregister
(LSA/05
99)
nn
a)
-
Neufassung
$
10
Absatz
3
der
Satzung
auf
Grund
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
26.02.2005.
b)
Satzung
Bl.
6
-
11
dA,
a)
Köthen,
den
28.06.2005
In
Schon,
Justizengestellte
als
Lirkundsbeantte
der
65
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.