Handelsregister · VR 6884

Chronologischer Auszug

Ganzes Haus e.V., Förderverein des Riehl-Kollegs · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ganzes Haus e.V., Förderverein des Riehl-Kollegs

b)
Düsseldorf
a)
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2.
Vorsitzende, der zugleich Geschäftsführer ist, und der
Schatzmeister vertreten den Verein gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Flügel, Klaus, Studiendirektor i.E.a. D., Mettmann
2. Vorsitzende:
Schaumlöffel, Andrea, Ratingen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Kosakowski, Beate, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 20.04.1988 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 13.11.1998 geändert.
a)
03.08.2004
Niemann

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.06.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.08.2004.
Satzung Blatt I der Akten
2b)
Ausgeschieden
2. Vorsitzende:
Schaumlöffel, Andrea, Ratingen, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt
2. Vorsitzender:
Behne, Rainer, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2010
Wandres
3b)
Ausgeschieden sind:
1. Vorsitzender:
Flügel, Klaus, Studiendirektor i.E.a. D., Mettmann
2. Vorsitzender:
Behne, Rainer, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX

Neu gewählt wurden:
1. Vorsitzende:
Flügel, Annette, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Billerbeck, Robert, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
13.09.2011
Peetz
4b)
Ausgeschieden
2. Vorsitzender:
Billerbeck, Robert, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
2. Vorsitzende:
Wünschmann, Bettina, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
03.01.2018
Wandres

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.