Der Vertrieb von Handschuhen, Bademoden und anderen Textilien sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ester Franck
Bayreuth
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Werner Tröger
Schirnding
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2001, zuletzt geändert am 26.06.2002.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und den Wegfall des § 8 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. § 9 (Gründungskosten) wurde gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.11.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 20 SB;
Die eleMar Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Kemnath (Amtsgericht Weiden HRB 2682) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 15.02.2018 (Az. IN 56/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 28.03.2018 (Az. IN 56/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.