Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind die beiden Vorsitzenden und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte des Vorstands bedürfen im Innen- und Außenverhältnis zur Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung: 1. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 5000,00 Euro hinaus, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. 2. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. 3. Übernahme von Bürgerschaften und Garantien. 4. Der/die 1. und 2. Vorsitzende/r sind nur gemeinsam befugt, Aushilfsarbeitsverträge abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Diana Jork
Karben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.08.2005 mit Änderung vom 22.01.2006.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.02.2006
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