Handelsregister · HRB 3060
Chronologischer Auszug
GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft - gemeinnützige GmbH - · Amtsgericht Gelsenkirchen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft gemeinnützige GmbH b) Gelsenkirchen c) Unterstützung und Hilfe für jugendliche und ältere Arbeitslose, Arbeitslose, bei denen besondere soziale und/oder gesundheitliche Schwierigkeiten der Teilnahme am Erwerbsleben entgegenstehen, und Langzeitarbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen in den ersten Arbeitsmarkt. Der Gegenstand wird verwirklicht durch sozialpädagogische Betreuung und fachliche Qualifizierung. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Schuldner- und Suchtberatung sowie die Jugendhilfe. Der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommen soll, ist nicht "fest abgeschlossen". Die Satzung des Gesellschaftsvertrages enthält deshalb keine zahlenmäßige Einschränkung des Personenkreises. Die Gesellschaft ermöglicht eine Überleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt des Gesellschaftszwecks liegt in der sozialpädagogischen Betreuung und fachlichen Qualifizierung, um die betroffenen Personengruppen wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Qualifikation findet insbesondere auch durch Übernahme von Lohnaufträgen statt. Ein Mittel der Integration ist die Erprobung der Arbeitstauglichkeit im regulären Arbeitsmarkt durch Entleihtätigkeit bei Unternehmen, die, bei Bewährung der Entliehenen, eine Übernahme vorsehen. Mit den Teilnehmern können aus Motivationsgründen unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die betroffene Klientel ist aufgrund häufig ins Leere führender zeitlich befristeter Qualifizerungsmaßnahmen nicht aus ihrer Passivität herauszuholen. Dauerarbeitsverträge sind für sie Anreiz, es vielleicht doch noch einmal zu versuchen und den Sprung aus der sozialen Misere zu schaffen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft soll für die Teilnehmer nicht Dauerlösung, sondern Durchgangsstation sein. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes unterhält die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft kann ihre Ziele auf absehbare Zeit nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln verwirklichen. Eigenwirtschaftliche, gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke werden in erster Linie nicht verfolgt. | 83.200,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Frank, Wilhelm, Kaufmann, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura Burzler, Sabine, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1992 zuletzt geändert am 28.06.2000 b) Die Gesellschaft hat einen Beirat. | a) 07.06.2002 Nakti b) Tag der ersten Eintragung: 09.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1942 AG Gelsenkirchen- Buer getreten. Freigegeben am 07.06.2002. |
| 2 | Prokura erloschen: Burzler, Sabine, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Ziff. 12 und die Einfügung des § 6a (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. | a) 30.09.2002 Reglin b) Beschl. Bl. 138 ff., Ges.- Vertr. Bl. 146 ff. Sonderband | |||
| 3 | Einzelprokura: Dr. Lob, Stefan, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2004 Kirsch | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 30.07.2004 Klösters b) Beschluß Bl.190 ff., Ges.-Vertr. Bl. 202 ff. Sonderband | ||||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lob, Stefan, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Wilhelm, Kaufmann, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Lob, Stefan, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 17.02.2006 Kirsch | |||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Emscher Str. 66, 45891 Gelsenkirchen | Einzelprokura: Lettau-Schenkel, Birgit, Gladbeck, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2010 Kirsch | |||
| 7 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschafterversammlung) und § 19 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. | a) 24.01.2011 Neschat | ||||
| 8 | c) Unterstützung und Hilfe für jugendliche und ältere Arbeitslose, Arbeitslose, bei denen besondere soziale und/oder gesundheitliche Schwierigkeiten der Teilnahme am Erwerbsleben entgegenstehen, Arbeitslose mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen in den ersten Arbeitsmarkt. Der Gegenstand wird verwirklicht durch sozialpädagogische Betreuung und fachliche Qualifizierung. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Schuldner- und Suchtberatung sowie die Jugendhilfe. Der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommen soll, ist nicht "fest abgeschlossen". Die Satzung des Gesellschaftsvertrages enthält deshalb keine zahlenmäßige Einschränkung des Personenkreises. Die Gesellschaft ermöglicht eine Überleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt des Gesellschaftszwecks liegt in der sozialpädagogischen Betreuung und fachlichen Qualifizierung, um die betroffenen Personengruppen wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Qualifikation findet insbesondere auch durch Übernahme von Lohnaufträgen statt. Ein Mittel der Integration ist die Erprobung der Arbeitstauglichkeit im regulären Arbeitsmarkt durch Entleihtätigkeit bei Unternehmen, die, bei Bewährung der Entliehenen, eine Übernahme vorsehen. Die Förderung und Beschäftigung behinderter und schwer behinderter Arbeitsloser kann insbesondere im Rahmen von Integrationsabteilung oder Integrationsunternehmen erfolgen. Mit den Teilnehmern können aus Motivationsgründen unbefristete Arbeitsverträge abgschlossen werden. Die betroffene Klientel ist aufgrund häufig ins Leere führender zeitlich befristeter Qualifizierungsmaßnahmen nicht aus ihrer Passivität herauszuholen. Dauerarbeitsverträge sind für sie Anreiz, es vielleicht doch noch einmal zu versuchen und den Sprung aus der sozialen Misere zu schaffen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft soll für die Teilnehmer nicht Dauerlösung, sondern Durchgangsstation sein. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes unterhält die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft kann ihre Ziele auf absehbare Zeit nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln verwirklichen. Eigenwirtschaftliche, gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke werden in erster Linie nicht verfolgt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 26.07.2012 M.Klösters | |||
| 9 | b) Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 313, 45897 Gelsenkirchen | a) 23.11.2012 M.Klösters | ||||
| 10 | Prokura erloschen: Lettau-Schenkel, Birgit, Gladbeck, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2018 Kirsch | ||||
| 11 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Gebel, Folker, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX | a) 19.02.2020 Kirsch | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Lob, Stefan, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2020 Malkoc |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.