Handelsregister · VR 332315
Historischer Auszug
Gästehaus Heidelberg e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Vereinsregister
Heidelberg
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
.
.
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
sung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
,
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5”
4
1
ia)
Gästehaus
Heidelberg
1.
Vorsitzender:
Stefan
Berninger,
pi
;
|
»)
Heidelberg
Germanist,
M
ie
Satzung
wurde
am
24.
April
1996
errichtet.
“>
Juli
1996
Mannheim
vorstand
im
Sinne
von
s
26
BGB
(gerichtliche
und
außerge-
\
2.
Vorsit
.
:
rIC
Iche
Vertretung)
sind
der
erste
und
zweite
Vorsit-
;
itzende
ok
eh
|
zende
sowie
der
Kassenwart.
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglie-:
b)
Satzung
AS
9
ff.
Heidelberg
|
vertreten
den
Verein
gemeinsam.
|
Kassenwart:
Karl-Ludwig
Münkel,
Lehrer,
Mannheim
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heidelberg
wurde
die
Kennziffer
33
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
5.88)
j
.
er
.
'
n
.
u
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Heidelberg
Vereinsregister
|
|
Rückseite
von
Blatt...
7,
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
?
3
i
5
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
5
H
H
i
!
i
!
i
H
i
|
‘
H
t
Fortsetzung
auf
dem
..................
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.