Handelsregister · VR 948

Chronologischer Auszug

Gänsestübchen e. V. · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gänsestübchen e. V.

b)
Neuruppin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Erste Vorsitzende:

1.
Korzeczek, Marita, geb. Stochfisch, *XX.XX.XXXX, Neuruppin

Zweite Vorsitzende:

2.
Leipelt, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Neuruppin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 27.06.2001
zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.08.2004
a)
15.08.2006
Pälicke
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.12.2001

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Änderung zu Nr. 2:
Zweite Vorsitzende:
Kunow, Kerstin, geb. Leipelt, *XX.XX.XXXX, Neuruppin
a)
03.09.2013
Schlenker
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit) und § 7 (Auflösung) beschlossen.
a)
02.11.2015
Steinberg
4b)
Änderung zu Nr. 2:
Erste Vorsitzende:
Kunow, Kerstin, geb. Leipelt, *XX.XX.XXXX, Neuruppin

Zweite Vorsitzende:
3.
Borchert, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Neuruppin OT Alt Ruppin

Nicht mehr Erste Vorsitzende:
1. Korzeczek, Marita, geb. Stochfisch
a)
21.02.2020
Rensch
5b)
Änderung zu Nr. 3:
Erste Vorsitzende:
Borchert, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Neuruppin OT Alt Ruppin

Zweite Vorsitzende:
4.
Arppe, Mandy, *XX.XX.XXXX, Neuruppin

Nicht mehr Erste Vorsitzende:
2. Kunow, Kerstin, geb. Leipelt
a)
08.09.2020
Rensch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.