Handelsregister · HRA 52816

Chronologischer Auszug

Gänse Apotheke Inh. Petra Ranker e.K. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hubertus-Apotheke Volker Becker

b)
Trebur
b)
Inhaber:
Becker, Volker, Apotheker, Trebur
a)
Einzelkaufmann
a)
08.06.2006
Drescher

b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.05.1984
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Firma geändert, nun:
Gänse Apotheke Inh. Petra Ranker e.K.

b)
Geschäftsanschrift:
Treburer Straße 7, 65468 Trebur
Zweigniederlassung unter Firma
"Igel Apotheke" als Zweigniederlassung der
Gänse Apotheke Inh. Petra Ranker e.K.,
65468 Trebur,
Geschäftsanschrift: Alt-Astheim 12, 65468
Trebur
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Becker, Volker, Apotheker, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Eingetreten als
Inhaberin:
Ranker, Petra, Trebur, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkauffrau

b)
Die Firma "Igel Apotheke Inh. Petra Ranker e.K." (Amtsgericht
Darmstadt; HRA 52797) wird hier als Zweigniederlassung
fortgeführt.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch die neue Inhaberin ausgeschlossen.
a)
18.12.2013
Thomasberger

b)
Fall 2
3b)
Aufgehoben: "Igel Apotheke" als
Zweigniederlassung der Gänse Apotheke Inh.
Petra Ranker e.K.
65468 Trebur,
Geschäftsanschrift: Alt-Astheim 12, 65468
Trebur
b)
Firma der Zweigniederlassung "Igel Apotheke" wird fortgeführt;
jetzt Amtsgericht Darmstadt, HRA 86997
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
25.11.2021
Andres

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.