Handelsregister · HRB 3017

Chronologischer Auszug

G & W Immobilien GmbH · Amtsgericht Gütersloh

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
G & W Immobilien GmbH

b)
Gütersloh

c)
Die Vermittlung und der Nachweis des
Ankaufs oder der Anmietung von
Immobilien. Die Gesellschaft darf andere
Unternehmen gleicher oder ählicher Art
erwerben, vertreten oder sich an solchen
Unternehmen beteiligen.
Sie darf Zweigniederlassungen im In- und
Ausland errichten.
Die Gesellschaft darf Geschäfte
vornehmen, die der Erreichung und
Förderung des Gesellschaftszwecks
dienlich sein können.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Gutmann, Ulrike, Gütersloh
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.05.1993
a)
30.10.2003
Hansmann

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.07.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
30.10.2003.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.